Die Unwetter der vergangenen Tage haben in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Das Kabinett hat heute kurzfristig unbürokratische und schnelle Soforthilfen beschlossen.

„Viele Menschen sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die seit Freitag Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und die betroffenen Kommunen unterstützen.Gemeinsam verhindern wir Schlimmeres“, sagt der Ebersberger Landtagsabgeordnete Thomas Huber, der auch Landesvorsitzend er der Wasserwacht Bayern ist.

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 200 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind: 
  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. 

-Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. 

- Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.
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Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bei der Elektrifizierung des Filzenexpress (Ebersberg-Wasserburg) aufgrund der fehlenden Ausgleichsflächen für zwei Kiebitz-Brutpaare seit Jahren nichts vorangeht, fordert der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber, das grundsätzliche Aussetzen von Ausgleichsmaßnahmen, wenn die Projekte dem Klima- oder Umweltschutz zugutekommen.  
 
„Es kann nicht sein, dass eine Maßnahme wie die Elektrifizierung einer Bahnstrecke, die mit keinerlei Flächenverbrauch einhergeht und zum Klimaschutz beiträgt, daran scheitert, dass für zwei Kiebitz-Brutpaare keine Ausgleichsfläche gefunden werden kann. Wir schießen uns damit ins eigene Bein. Mit der Elektrifizierung könnten wir die alten Diesel-Loks ausrangieren und durch saubere und barrierefreie Züge ersetzen. Eltern mit Kinderwägen oder Menschen mit Gehbehinderung könnten barrierefrei reisen und fürs Klima wäre auch etwas getan. All das wird torpediert von der unverhältnismäßigen Vorgabe, dass wir unbedingt - ausgerech-net auch hier im dichtbesiedelten Münchner Umland - eine Ausgleichsfläche für zwei Kiebitz-Paare finden müssen. Das steht in meinen Augen in keinerlei Verhältnis.“ kritisiert Huber. 
 
Der Landtagsabgeordnete Thomas Huber fordert daher den Bund auf, den Umfang von Aus-gleichsmaßnahmen von der Ökobilanz der jeweiligen Projekte abhängig zu machen. Für Projekte wie die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die zum einen, Co2 einsparen und zum anderen, keine Flächen verbrauchen, sollten grundsätzlich keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein. 
 
Aber eine solche Regelung würde auch darüber hinaus positive Anreize für eine klimafreund-liche Landesentwicklung setzen. „Gerade bei uns im Münchner Speckgürtel, wo die Spiel-räume für Ausgleichsmaßnahmen begrenzt sind, wäre es eine sinnvolle Reform, wenn für eine bessere Ökobilanz von Baumaßnahmen – ganz gleich ob zur Schaffung von notwendi-gem und bezahlbaren Wohnraum, Windräder, Freiflächen-PV-Anlagen oder Infrastruktur – weniger ausgleichende Maßnahmen nötig sind“, erklärt Huber und ergänzt: „So verhindern wir Blockaden wie beim Filzenexpress und belohnen zugleich Bauprojekte, die besonders nachhaltig und klimafreundlich umgesetzt werden.“ 
 
 
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Die erste Stimmkreisbereisung der laufenden Legislaturperiode führte die Mitglieder des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration der CSU-Landtagsfraktion auf Vorschlag des Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber Mitte September nach Glonn/Zinneberg und nach Steinhöring. 

In der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg konnten sich die Abgeordneten unter Leitung des Sozialausschussvorsitzenden Joachim Unterländer ein umfassendes Bild von der hervorragenden Arbeit der dort tätigen Pädagogen machen. In Schloss Zinneberg werden insgesamt 110 Schülerinnen und Schüler unterrichtet; 30 Mädchen werden darüber hinaus im heilpädagogischen Heim betreut. Die Leiterin der Einrichtung, Sr. Dr. Christophora Eckl, erläuterte im Zuge eines instruktiven Rundgangs, dass zuletzt auch fünf unbegleitete minderjährige Mädchen im Heimbereich untergebracht werden konnten. Die Einrichtung wolle sich mit diesem Schritt bewusst ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stellen und ein Zeichen der Solidarität gegenüber den betroffenen Flüchtlingen aussenden.

Im Anschluss besuchten die Sozialpolitiker – unter ihnen auch der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung Martin Neumeyer und der Patientenbeauftragte der Staatsregierung Hermann Imhof – den „Einrichtungsverbund Betreuungszentrum Steinhöring“, eine Einrichtung, in der sich 700 Mitarbeitende um Menschen jeden Alters mit körperlicher, geistiger, seelischer und mehrfacher Behinderung kümmern. Die Einrichtungen des EVBZ befinden sich an 8 Standorten in den Landkreisen Erding und Ebersberg. Schwerpunkt des Besuchs war ein Fachgespräch zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Die Leiterin des Einrichtungsverbunds, Frau Dr. Hanslmeier-Prockl, äußerte die Befürchtung, dass die Unterstützung für Behinderteneinrichtungen im Zuge der Neustrukturierung der Eingliederungshilfe spürbar gekürzt werden könnte. Insbesondere der Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen könnte davon betroffen sein. Die für die Inklusion so wichtigen dezentralen Werkstattplätze könnten in diesem Fall kaum im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Die Sozialpolitiker versprachen, die Problematik im Auge zu behalten und die anstehenden Beratungen zum Bundesteilhabegesetz in Berlin kritisch zu begleiten. Sämtliche Gesprächsteilnehmer waren sich darüber einig, dass die Werkstätten nach wie vor ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Inklusion im Arbeitsleben sind, die es auch künftig zu erhalten gilt. 

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber würdigte namens des gesamten CSU-Fraktions-Arbeitskreises das Engagement ausdrücklich und dankte allen in den beiden Einrichtungen haupt- und ehrenamtlich Tätigen für ihre unverzichtbare, wenngleich fordernde Arbeit zum Wohle der betreuten Menschen.

 

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„Der Freistaat Bayern soll künftig die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in den Landkreisen vorfinanzieren. Diese Aufgabe stellt eine große finanzielle Herausforderung für die Kommunen dar, gerade auch bei uns im Landkreis Ebersberg mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 3,8 Mio. Euro“, fordert der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber: „Ich habe deshalb zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialarbeitskreis der CSU-Landtagsfraktion eine entsprechende Initiative gestartet und in einem Brief die bayerische Sozialministerin Emilia Müller gebeten, das Thema im Kabinett bzw. im neuen Kabinettsausschuss zu behandeln“.

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete betonte, dass beispielsweise der Landkreis Ebersberg die beiden geplanten Asylunterkünfte in Zorneding mit 50 Plätzen und Vaterstetten mit 100 Plätzen nicht vorfinanzieren könne, da für die voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 3,8 Mio. Euro keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden: „Die Kommunen sind bereit, in Not geratenen Flüchtlingen unbürokratisch zu helfen, sie haben dieses Geld aber nicht“, so Huber. 

Der Freistaat Bayern wiederum finanziere aber bis dato keine Bauvorhaben vor, die teurer als 1 Mio. € sind und sich auf fremden Grund, also in Privat- oder Gemeindeeigentum, befinden. „Diese Praxis müssen wir bei den Gemeinschaftsunterkünften ändern, damit sowohl Gemeinden als auch Landkreis angesichts der Dringlichkeit dieses Problems schnell handeln und Alternativen zur Unterbringung in Turnhallen anbieten können“, fordert Thomas Huber und ergänzt: „Damit entlasten wir die Kommunen einerseits und stellen sicher, dass unsere Schulen und Vereine auch weiterhin die Turnhallen vollumfänglich nutzen können“. 

Ein weiteres Problem, so der Abgeordnete, sei die Tatsache, dass die Landkreise bei diesen Größenordnungen die Aufträge ausschreiben müssten, was aber wiederum zu einer Zeitverzögerung führe, die eine Verschiebung in das Jahr 2015 bedeuten würde: „Angesichts der akuten Problemlage brauchen wir auch hier eine schnelle Lösung indem wir die Rahmenbedingungen so verändern, dass unsere Kommunen kreativ und unbürokratisch arbeiten können.“ Thomas Huber schlug deshalb auch Verfahrenserleichterungen bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie eine Anhebung der derzeitigen Grenze von 1 Mio. € vor und stieß bei seinen Gesprächen mit den Fachpolitikern seiner Fraktion auf offene Ohren. 

In diesem Zusammenhang begrüßte Thomas Huber die nun erfolgte und von ihm immer wieder geforderte (zuletzt im Sozialausschuss am 16.9.14) Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Asylrechts, indem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina schon bald als sichere Herkunftsstaaten gelten. Dies scheiterte bislang immer am Widerstand der Grünen im Bundesrat: „Das war eine unserer Kernforderungen aus dem‚ 7-Punkte-Sofortprogramm zur Asyl- und Flüchtlingspolitik‘, mit dem wir den Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen vermindern wollen, damit wir die wirklich politisch Verfolgten aufnehmen und versorgen können. Denn wir können unmöglich alle Flüchtlinge aus der ganzen Welt aufnehmen, die zu uns wollen.“

 

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Thomas Huber: "Kommunen können selbst über Ausnahmen entscheiden". In Bayern soll es künftig einen Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung geben. Das hat der Bayerische Ministerrat jetzt beschlossen. Der Abstand zur Wohnbebauung soll dabei grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe der Windräder betragen. In diesem Zusammenhang weist der Landtagsabgeordnete Thomas Huber darauf hin, „dass die Kommunen davon aber Ausnahmen durch kommunale Bebauungspläne zulassen können - natürlich auch bei uns im Landkreis Ebersberg.“

„Diese Regelung wurde in Abstimmung mit der CSU-Landtagsfraktion deshalb getroffen, weil wir einen befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen bei der Windkraft erreichen wollen“, so Thomas Huber weiter: „Denn einerseits tragen wir damit der Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger um das Landschaftsbild Rechnung - gerade wegen immer größer werdender Anlagen mit Höhen von 200 Metern und mehr. Andererseits, und das ist mir ebenfalls sehr wichtig, bleibt die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt". 

„Außerdem wird dadurch die kommunale Planungshoheit gestärkt, worüber ich mich als langjähriger Kommunalpolitiker und Kreisrat des Landkreises Ebersberg sehr freue. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird künftig dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in einem Ort einig sind, dass sie Windkraft wollen, dann können sie das auch selbst beschließen – entscheidend ist also der Willen der betroffenen Menschen“, betonte der Abgeordnete.

Zum weiteren gesetzgeberischen Verfahren sagte er: „Der von der Bayerischen Staatsregierung erarbeitete Gesetzentwurf zur Umsetzung der künftigen bundesgesetzlichen Befugnis, auf Landesebene einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung festzulegen, wird nun uns im Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Wir werden ihn noch einmal kritisch prüfen und dann eine Regelung verabschieden, die den Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Planungshoheit einräumt. Darüber hinaus haben wir beschlossen, dass für Anlagen, für die vor dem 4. Februar 2014 bau- oder immissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden, ein Vertrauensschutz für Investoren gilt.“

 

 

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Die vom Freistaat Bayern angemeldete Trasse für die B15 neu wird nicht durch das Atteltal verlaufen. Das bestätigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei einem Gespräch in Berlin dem Wahlkreisabgeordneten Dr. Andreas Lenz noch einmal ausdrücklich.

Herrmann wörtlich: „Vor 30 Jahren plante man vorrangig nach dem Kriterium der Bevölkerungsdichte, heute spielen landschaftlich schützenswerte Gebiete eine wesentlich größere Rolle.“ Dies sei auch der Grund, warum die angemeldete Trassenführung nicht durch das Atteltal führe.

Die Trassenänderung sei wesentlich auf das gemeinsame Betreiben der Landkreis-CSU mit Christa Stewens, Landrat Robert Niedergesäß, dem Landtagsabgeordneten Thomas Huber und ihm selbst erfolgt, so Lenz.

Andreas Lenz betont, dass über das weitere Vorgehen nun der Deutsche Bundestag entscheiden werde. Zunächst werden die angemeldeten Projekte einer Kosten/Nutzen-Einschätzung unterzogen.

Wie der Abgeordnete bereits in einem Schreiben an den Emmeringer Gemeinderat vom November 2013 betonte, spricht sich Lenz für einen Ausbau und eine entsprechende Ertüchtigung der bestehenden B15 alt, zwischen der A94 bei Haag und Rosenheim, aus. „Das ist für mich in diesem Bereich die realistischste und beste Form einer möglichen Umsetzung.“ Für diese Variante spreche auch die von der CSU forcierte LKW-Maut auf allen Bundesstraßen, die bis spätestens 01. Juli 2018 kommen werde.

Lenz befindet sich mit den Bundestagskollegen der entsprechenden Landkreise Rosenheim und Mühldorf im Austausch, um hier möglichst auf eine gemeinsame Linie zu kommen.

Brüssel entscheide in diesem Fall übrigens nicht, wie eine etwaige Trasse oder ein Ausbau der B15 verlaufen würde, so Lenz über die erneute Verunsicherung hinsichtlich der B15.

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Die beiden CSU-Abgeordneten aus Bund und Land, Andreas Lenz und Thomas Huber nahmen an einer Konferenz, bei der über das weitere Verfahren hinsichtlich der zweiten Stammstecke gesprochen wurde, am 16. Mai in Haimhausen teil. Dabei betonte Bundesverkehrsminister Dobrindt, dass der Bau der zweiten Stammstrecke nicht in Frage stehe. Die S-Bahn-Stammstrecke in München wird täglich von mehr als 800.000 Fahrgästen genutzt. Die rund 18.000 Pendler, die aus dem Landkreis Ebersberg täglich in die Landeshauptstadt zur Arbeit fahren, sind auf einen funktionsfähigen öffentlichen Nahverkehr angewiesen.

Der Bau der zweiten Stammstrecke ist dringend notwendig, betonen der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz und sein Kollege aus dem Bayerischen Landtag Thomas Huber, die beide die überregionale Bedeutung der zweiten Stammstrecke bekräftigen. Huber: „Die 2. Röhre ist nicht nur für München und das Umland wichtig, sondern elementar für Bayerns Wirtschaft. Schließlich ist der Ballungsraum München mit über 40 Prozent des bayerischen Bruttoinlandsprodukts Bayerns Wirtschaftsmotor“. Lenz ergänzt: „Die Stammstrecke ist der Flaschenhals von ganz Oberbayern“.

Huber, der im Landtag neben Reinhold Bocklet zu den stärksten Verfechtern der 2. Stammstrecke zählt, weißt auch auf die Bedeutung für den Landkreis Ebersberg hin: „Der Bau der 2. Stammstrecke ist auch für den Ausbau des Knotenpunkts Markt Schwaben von entscheidender Bedeutung.“

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Pasing – Marienhof sei planmäßig im Herbst zu rechnen. Dann könne mit dem Bau begonnen werden, so Dobrindt.

Auf Nachfrage von Thomas Huber stellt das Verkehrsministerium fest, dass die zweite Stammstrecke auch für Regionalzüge geeignet ist, sofern diese nicht doppelstöckig seien. Huber: „Der Tunnel muss so gebaut werden, dass auch der ein oder andere Regionalzug aus Rosenheim durch die Röhre geschickt werden kann.“

Sollte es zu signifikanten Kostensteigerungen kommen, müssten diese von der Bahn, dem Freistaat Bayern, aber auch vom Bund getragen werden, betont Andreas Lenz.

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„Eine leistungsstarke, innovative Wehrtechnik in Bayern macht unsere Bundeswehr unabhängig und einsatzfähig. Wir haben deshalb großes Interesse daran, der wehrtechnischen Industrie in Bayern Planungssicherheit zu bieten. Dazu müssen wir Forschungs- und Entwicklungspotentiale nachhaltig stärken und innovative Produkte weiterhin fördern, “ so Staatssekretär Johannes Hintersberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wehrpolitik, nach einem dreitägigen Besuch bei Airbus Toulouse und Airbus Helicopters in Marseille.

Hintersberger wies daraufhin, dass die wehrtechnische Industrie zusammen mit den vielen mittelständischen Zulieferern ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, ein Innovationsmotor für viele neue Produkte, eine unverzichtbare Technologietreiberin und eine starke Arbeitgeberin in Forschung, Entwicklung, Produktion und Dienstleistung sei.

„Airbus Helicopters, das Tochterunternehmen von Airbus Group mit dem deutschen Hauptsitz in Donauwörth, ist eine der tragenden Säulen der wehrtechnischen Industrie und der starken Luft- und Raumfahrt in Bayern. Wir sind ein verlässlicher Partner des Unternehmens und werden neue, innovative Projekte im zivilen Bereich, wie z.B. den Hubschrauber X9, in Zukunft noch mehr unterstützen. Auch wollen wir Kooperationen von Forschungszentren wie dem L`IRT Saint Exupéry in Toulouse und dem Bayerischen „Think Tank“ Bauhaus Luftfahrt auf den Weg bringen. Denn nur in enger Kooperation von Industrie, Wissenschaft und Politik wird es uns gelingen, visionäre Konzepte und Strategien zu entwickeln“, so Hintersberger.

In vielen hochkomplexen Bereichen müssten die Europäer heute gemeinsam an einem Strang ziehen, um künftig international wettbewerbsfähig zu sein. Hintersberger plädierte deshalb für eine stärkere interdisziplinäre europäische Zusammenarbeit zum Beispiel auch beim unbemannten Fliegen.

Die Delegation des Arbeitskreises Wehrpolitik mit Landtagsabgeordneten Thomas Huber, diskutierte in Marseille u.a. mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung von Airbus Helicopters, Dr. Wolfgang Schoder, Dr. Clive Schley, Vice President Strategy  sowie Dr. Gerlinde Honold, Executive Vice President Finance, über zentrale Herausforderungen der wehrtechnischen Industrie, die Umstrukturierung des Unternehmens und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftsstandorte Bayern und Marseille.

Weiter traf die 12 köpfige Delegation der bayerischen Verteidigungspolitik in der Airbus Zentrale in Toulouse Dr. Müller-Wiesner, Senior Vice President Head of E-Aircraft Programm Directorate and External R&T Affairs Group coordination, und Günter Butschek, Geschäftsführer von Airbus-Deutschland. Im Mittelpunkt der Gespräche in Toulouse standen neben gemeinsamer europäischer Kooperationen bei wehrtechnischen Entwicklungen vor allem auch die Zukunftsfähigkeit des Luft- und Raumfahrtstandortes Bayern. Darüber hinaus konnte die Delegation noch den neuen Militärtransporter A400M besichtigten, der Ende des Jahres an die Bundeswehr ausgeliefert werden soll.  

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„Wir nehmen die Folgen des demografischen Wandels nicht einfach klaglos hin, sondern steuern im neuen Nachtragshaushalt aktiv dagegen.“ Mit diesen Worten haben Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Thomas Huber, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Demografische Entwicklung seiner Fraktion, die Bedeutung der Entwicklung aller Landesteile unterstrichen. Kreuzer machte deutlich, dass der demografische Wandel eine Querschnittsaufgabe sei, die alle Ressorts betreffe: „Egal ob es um die Ärzteversorgung, die Schulstruktur, die Arbeitsplätze vor Ort oder Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau geht: Bei allen Bereichen haben wir die Entwicklung unserer Regionen im Blick.“

Huber weiter: „Die Förderprogramme und Einzelmaßnahmen der Staatsregierung setzen daher an den verschiedenen Stellschrauben an.“ So seien bereits seit 2011 jährlich 1,5 Milliarden Euro in den „Aktionsplan demografischer Wandel“ investiert worden. Zum ersten Mal seien heuer auch die finanziellen Mittel für den kommunalen Finanzausgleich, der besonders die strukturschwachen Regionen stärkt, über die acht Milliardengrenze gestiegen, erklärte Huber weiter. Auch der Breitbandausbau, für den 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt wurden, werde in den nächsten Jahren deutlich vorankommen, erwartet Huber. Ein weiterer wichtiger Baustein seien auch die zusätzlichen Mittel, die auf Initiative der CSU-Fraktion eingestellt werden sollen. So sind zum Beispiel 25 Millionen Euro zusätzlich für den Straßenbau oder eine knappe Million Euro für die digitale Bildung vorgesehen.

Ziel müsse es sein, in den ländlichen Räumen eine möglichst hochwertige Infrastruktur und eine hochdifferenzierte Schullandschaft mit allen digitalen Möglichkeiten bereitzuhalten, so Huber. „Nur so können wir Arbeitsplätze erhalten und die Standards zum Wohle der Schüler im ländlichen Raum ausbauen und damit neue Chancen auch in der Fläche schaffen“.

„Aber unsere Poltik wirkt“, freute sich Kreuzer und belegte dies mit Zahlen. Die aktiv gestaltende Politik der CSU spiegele sich nämlich in der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung des ländlichen Raums wider. Immerhin sind 85 Prozent der Fläche Bayerns ländlicher Raum. Das Bruttoinlandsprodukt habe von 2006 bis 2011 im ländlichen Raum mit 18,4 Prozent stärker zugenommen als in Gesamtbayern mit 15,3 Prozent. Ebenso erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2006 bis 2013 im ländlichen Raum um 14,2 Prozent und somit etwas mehr als im ganzen Land (13,7 Prozent).

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„Die Bürgerinnen und Bürger von Hohenlinden und Grafing können sich freuen, denn sie erhalten insgesamt 150.000 Euro für die Aufwertung ihrer Ortsmitte bzw. ihrer Altstadt aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm 2014“, gab der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber bekannt. Von den 150.000 Euro fließen 30.000 € nach Grafing und 120.000 € nach Hohenlinden. Thomas Huber: “Die Erhaltung und Sanierung des baulichen Erbes in den Innenstädten der bayerischen Kommunen ist ein erfolgreicher Teil der bayerischen Strukturpolitik. Mit Hilfe der Fördermittel des Freistaates Bayern können vielfältige Maßnahmen zur Nachnutzung von innerörtlichen Leerständen und Brachen umgesetzt, die Energieeffizienz im Baubestand gesteigert und die nachhaltige Verbesserung des baulichen Erbes in den Zentren realisiert werden“.

Der Freistaat Bayern unterstützt die oberbayerischen Städte und Gemeinden in diesem Jahr mit fünf Millionen Euro aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. MdL Thomas Huber: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die gesellschaftliche Vitalität und den kulturellen Reichtum der Innenstädte zu erhalten und weiter auszubauen.“ Zusammen mit den kommunalen Eigenanteilen stehen damit über acht Millionen Euro zur Verfügung.

Bayernweit erhalten heuer insgesamt 293 Städte und Gemeinden rund 41,5 Mio. Euro Fördermittel aus dem Programm, sagte Thomas Huber. Zusammen mit den Investitionen der Kommunen ergebe sich sogar ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 63 Mio. Euro: „Ich freue mich, dass mehr als 80 Prozent der geförderten Kommunen im ländlichen Raum liegen, denn dazu gehören auch Gemeinden unseres ländlich strukturierten Landkreises. Das zeigt erneut, dass der Freistaat Bayern enorme Mittel zur Stärkung des ländlichen Raums bereitstellt. Ich werde mich auch in meiner Funktion als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Demographie der CSU-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass das auch in Zukunft so bleibt.“


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