Ministerrat stellt Weichen für Mindestabstände von Windrädern

  • Freitag, 30 Mai 2014 00:00
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Ministerrat stellt Weichen für Mindestabstände von Windrädern (c) Wikimedia Commons

Thomas Huber: "Kommunen können selbst über Ausnahmen entscheiden". In Bayern soll es künftig einen Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung geben. Das hat der Bayerische Ministerrat jetzt beschlossen. Der Abstand zur Wohnbebauung soll dabei grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe der Windräder betragen. In diesem Zusammenhang weist der Landtagsabgeordnete Thomas Huber darauf hin, „dass die Kommunen davon aber Ausnahmen durch kommunale Bebauungspläne zulassen können - natürlich auch bei uns im Landkreis Ebersberg.“

„Diese Regelung wurde in Abstimmung mit der CSU-Landtagsfraktion deshalb getroffen, weil wir einen befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen bei der Windkraft erreichen wollen“, so Thomas Huber weiter: „Denn einerseits tragen wir damit der Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger um das Landschaftsbild Rechnung - gerade wegen immer größer werdender Anlagen mit Höhen von 200 Metern und mehr. Andererseits, und das ist mir ebenfalls sehr wichtig, bleibt die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt". 

„Außerdem wird dadurch die kommunale Planungshoheit gestärkt, worüber ich mich als langjähriger Kommunalpolitiker und Kreisrat des Landkreises Ebersberg sehr freue. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird künftig dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in einem Ort einig sind, dass sie Windkraft wollen, dann können sie das auch selbst beschließen – entscheidend ist also der Willen der betroffenen Menschen“, betonte der Abgeordnete.

Zum weiteren gesetzgeberischen Verfahren sagte er: „Der von der Bayerischen Staatsregierung erarbeitete Gesetzentwurf zur Umsetzung der künftigen bundesgesetzlichen Befugnis, auf Landesebene einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung festzulegen, wird nun uns im Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Wir werden ihn noch einmal kritisch prüfen und dann eine Regelung verabschieden, die den Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Planungshoheit einräumt. Darüber hinaus haben wir beschlossen, dass für Anlagen, für die vor dem 4. Februar 2014 bau- oder immissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden, ein Vertrauensschutz für Investoren gilt.“

 

 

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