Was brauchen die Mitarbeiter von Kitas, Tagespflege, Horte und Kommunen, um die Kleinsten vor Ort bestmöglich zu betreuen? Diese Frage stand im Zentrum eines Fachgesprächs im Bayerischen Landtag, zu dem der Abgeordnete Maximilian Böltl gemeinsam mit dem sozialpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion, Thomas Huber kürzlich eingeladen hatten.
Vertreter von Einrichtungen und Trägern aus dem nördlichen und östlichen Landkreis München brachten ihre Erfahrungen und konkreten Vorschläge in die Diskussion ein – direkt aus der Praxis ins Parlament. Themen wie einkommensabhängige Elternbeiträge, bürokratischer Aufwand, Personalschlüssel und Sprachförderung bestimmten die engagierte Debatte.
„Die Rückmeldungen aus der Praxis sind für uns unverzichtbar. Wer täglich mit den Herausforderungen in den Einrichtungen konfrontiert ist, weiß am besten, wo es hakt – und was helfen kann, das System zukunftsfähig auszurichten“, betont Thomas Huber. Ziel des Austauschs sei es, die anstehende Novelle des BayKiBiG und die Weiterentwicklung der Familienpolitischen Leistungen möglichst praxisnah zu gestalten.
Maximilian Böltl ergänzte: „Frühkindliche Bildung ist mehr als Betreuung. Sie ist der Grundstein für Chancengerechtigkeit – dafür braucht es nicht nur Geld, sondern auch gute Rahmenbedingungen für die Menschen, die diese Arbeit täglich vor Ort leisten.“
Das Fachgespräch zeigte deutlich: Ein erfolgreicher Weg zu besseren Bedingungen in der Kinderbetreuung führt über den kontinuierlichen Dialog mit den Fachkräften vor Ort. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Teilnehmern für ihren wertvollen Input und das offene Gespräch.
Der Bayerische Landtag beschäftigt sich heute auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag mit dem neuen Ladenschluss-Gesetz.
Dazu der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek:
„Das neue Ladenschlussgesetz verbindet die Digitalisierung mit dem Schutz von Arbeitnehmern: Digitale Kleinstsupermärkte, die die Grund- und Nahversorgung vor Ort verbessern, können auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, der Einsatz von Personal ist dabei aber zwingend ausgeschlossen. Das war auch der Wunsch der Kirchen und Arbeitnehmerverbände, mit denen wir einen intensiven Dialog zum neuen Gesetzentwurf geführt haben. Damit stehen wir zu unseren Leitplanken: Der Sonntagsschutz ist für den sozialen Frieden in unserem Land wichtig. Mit einer Experimentierklausel eröffnen wir zudem die Möglichkeit für Einzelhändler, viermal im Jahr aus individuellem Anlass von den regulären Einkaufszeiten abzuweichen und am Abend länger zu öffnen. Dies muss lediglich bei der Kommune angezeigt werden.“
Der sozialpolitische Sprecher Thomas Huber betont:
„Wir haben nach vielen konstruktiven Dialogen mit den gesellschaftspolitischen Akteuren das Ladenschlussgesetz an die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst. Wir setzen um, was wir versprochen haben! Bei aller Öffnung war für uns von Anfang an aber klar: Zwei rote Linien sind unantastbar. Zum einen bleibt der Sonntagsschutz weiterhin der Kern unserer Politik. Zum anderen wollten wir unter keinen Umständen eine Ausweitung der regulären Ladenöffnungszeiten nach 20 Uhr. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir nun einen Ausgleich zwischen modernem Konsumverhalten auf der einen Seite und dem gesundheitlichen und psychischen Wohl von Arbeitnehmern und deren Familien auf der anderen Seite.“
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