„Die CSU wird in den nächsten Wochen auf rasche Nachbesserungen beim Mindestlohn drängen“, sagte der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Wildbad Kreuth: „Wir haben hier dieses wichtige Thema intensiv diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das kolossale bürokratische Begleitwerk des Gesetzes, unter dem auch die Unternehmen und Vereine im Landkreis Ebersberg stöhnen, deutlich abgespeckt werden muss.“
Thomas Huber betonte, er habe in den vergangenen Tagen viele Klagen von Arbeitgebern und Vereinsvorsitzenden aus dem Landkreis Ebersberg gehört, die unter der detailversessenen Dokumentationspflicht des neuen Gesetzes leiden. Davon seien vor allem kleinere Betriebe betroffen, die für den bürokratischen Mehraufwand deutlich mehr Arbeitszeit im Büro einkalkulieren müssten. Besonders ärgerlich sei, so der Abgeordnete, dass auch die Vereine im Landkreis Ebersberg seit Jahresbeginn verpflichtet seien, über die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter peinlich genau Buch zu führen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Beschäftigung müssten dabei genauestens erfasst und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus müsse auch über die Stunden der 450-Euro-Minijobber genau Buch geführt werden. „Bundesarbeitsministerin Nahles von der SPD hat es leider nicht geschafft, das Mindestlohngesetz mit einem Mindestmaß an bürokratischem Aufwand einzuführen“, kritisierte Thomas Huber: „Sie hat im Gegenteil genau das geschaffen, was niemand wollte: Maximale Bürokratie beim Mindestlohn. Deshalb muss das von der großen Koalition beschlossene Gesetz bereits beim nächsten Koalitionsgipfel nachgebessert werden. Damit die auftretenden Probleme aus der Praxis auch richtig erkannt werden, biete ich an, dass sich unsere Arbeitgeber und Vereinsvorsitzenden an mich wenden können und mir per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine kurze Beschreibung des Problems zukommen lassen können. Ich werde sie dann dem zuständigen Ministerium zuleiten, damit sie bei der von der CSU geforderten Überarbeitung des Gesetzes durch das Bundesarbeitsministerium berücksichtigt werden können.“
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