Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach die Krankenkassen im kommenden Jahr eine Sonderzuweisung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erhalten sollen. Damit sollen auch die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern getragen werden. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber kritisierte diese Pläne.

„Den Vorschlag der Bundesregierung halte ich für wenig überzeugend. Er behandelt Symptome, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Wir brauchen stattdessen eine tragfähige und nachhaltige Lösung. Es ist daher unverzichtbar, dass der Bund Zuweisungen bereitstellt, die sich an den realen Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern bemessen. Sonst kommt es auch in Zukunft immer wieder zu finanziellen Engpässen“, erklärte Huber.

Dass nur die gesetzlich Krankenversicherten diese Mehrkosten schultern sollen, kann Huber nicht akzeptieren: „Die Liquiditätsreserve wird alleine aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten gebildet. Die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen ist aber bestimmt keine ausschließliche Aufgabe der gesetzlich Versicherten.“

Stattdessen handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch als solche finanziert werden müsse. „Für mich ist schlicht nicht einzusehen, warum die Mitglieder der privaten Krankenversicherung sich nicht an diesen Kosten beteiligen sollten“, so Huber weiter.





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Der Bayerische Landtag hat noch vor der Sommerpause eine neue Enquete-Kommission „Integration“ eingesetzt und dazu einstimmig den Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber als Mitglied berufen. "Bayern war immer ein Land gelingender Integration und diese wollen wir auch zukünftig gerade unter den neuen Herausforderungen aktiv gestalten und ihr eine Richtung geben“, erklärt Huber. „Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration setzen wir bereits mit dem neuen Integrationsgesetz, das mit dem Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ eine klare Botschaft hat“, so Huber. „Wir fördern die Integration der Menschen, die bei uns leben, wir fordern sie aber auch aktiv ein. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben ohne Parallelgesellschaften gelingen.“ Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Huber hatte als Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Demographische Entwicklung" den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz aktiv mitgestaltet.

Thomas Huber will als Mitglied der neuen Enquete-Kommission den Grundsatz des 'Förderns und Forderns' nun mit Leben füllen: „Im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen Integrationsgesetzes werden sich zukünftig viele Detailfragen beispielsweise zur Integrati-onsförderung, zur Erhöhung der Integrationsbereitschaft oder zur Verhinderung von Parallelgesellschaften stellen. Mit diesen Fragen wird sich auch diese Enquete-Kommission intensiv beschäftigen.“ Dabei müsse laut Huber aber auch klar sein, dass nicht alle Migranten eine dauerhafte Bleibeperspektive haben können. Gerade bei Bürgerkriegsflüchtlingen müsse die Rückkehr nach Ende der Kampfhandlungen der Normalfall sein.

Die Grundregeln des gelingenden Miteinanders in der offenen Gesellschaft spielen für Huber dabei eine zentrale Rolle: „Das ist unsere bürgerliche Leitkultur. Sie ist Grundlage und Richtung unserer Integrationspolitik. Der gesamten CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag war es deshalb sehr wichtig, diese auch zum Gegenstand der Enquete-Kommission zu machen."
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

nachdem der anhaltende Flüchtlingsstrom zwischenzeitlich alle Behörden, Ehrenamtliche und die Kommunalpolitiker überfordert bzw. unaufhaltsam überrennt, erlauben wir uns, Sie direkt anzusprechen.

Der Landkreis Ebersberg und die hier lebenden 135.000 Menschen haben sich in den vergangenen Jahren mit vorbildlichem Engagement und großem Erfolg für die bei uns ankom-menden Flüchtlinge eingesetzt. Auf diese gemeinschaftliche Leistung aller Bürgerinnen und Bürger und das von ihr ausgehende humanitäre Signal für die Aufnahme politisch und/oder religiös verfolgter Menschen sind wir sehr stolz. Da bis zum 17. August diesen Jahres aber bereits über 815 Flüchtlinge (darunter 66 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) im Landkreis Ebersberg angekommen sind, stoßen wir wie alle andere Landkreise und kreisfreien Städte spürbar an die Grenzen unserer Aufnahmefähigkeiten und vor allem unserer Unter-bringungsmöglichkeiten – gerade auch im Ballungsraum München, wo ohnehin Wohnraum-knappheit schon für die eigene Bevölkerung herrscht. Die Prognose bis zum Jahresende 2015 geht auf bis zu 1.200 Flüchtlinge.

Da wir wissen, dass es vielen Landkreisen in Bayern und Deutschland ganz ähnlich geht oder die Lage dort sogar noch brisanter ist, wollen wir Sie in diesem Schreiben über die wichtigsten Probleme informieren. Dies verbinden wir mit der dringenden Bitte, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, die von uns genannten Probleme so bald wie möglich zu lösen.

Zahl der Flüchtlinge im Landkreis Ebersberg auf Rekordniveau

Die oben genannten über 815 Flüchtlinge wurden bereits auf nahezu alle Kommunen im Landkreis Ebersberg verteilt. Da wir jedoch auch aufgrund des laufenden Zustroms keine Unterbringungsplätze auf Vorrat schaffen können, bleibt bei der Ankunft neuer Flüchtlinge im Rahmen des Notfallplans – über den wir in der Regel von der Regierung von Oberbayern erst sehr kurzfristig informiert werden – nur der Rückgriff auf Landkreisliegenschaften, die fast ausschließlich aus Schulgebäuden bzw. Schulturnhallen bestehen und das heißt: Der Platz fehlt uns für den Schul- und Sportunterricht sowie für den Breitensport in den Vereinen!  

Dabei können in einer Dreifachturnhalle ca. 200 Menschen untergebracht werden. Da die Landkreise nach dem neuen Notfallplan aber jeweils 300 Flüchtlinge zugeteilt bekommen sollen, müssen wir jeweils eine weitere Liegenschaft finden, um alle Flüchtlinge unterzubrin-gen.

Wir bitten Sie daher sehr eindringlich dafür zu sorgen, dass die Landkreise für die Unter-bringung der Flüchtlinge auch selbstverständlich Liegenschaften des Bundes nutzen kön-nen. Um das zu erreichen, sollten künftig die staatlichen Immobilienverwaltungen von sich aus Liegenschaften des Bundes anbieten, so dass hier nicht erst die Kommunen tätig werden müssen.


Beschleunigung der Asylverfahren

Die Zahl der Flüchtlinge im Landkreis Ebersberg – und in ganz Bayern und Deutschland – ist auch deshalb so hoch, weil die Bearbeitung der Asylanträge im Durchschnitt 6 Monate dauert. Dies schließt aber die Verfahren mit ein, die eigentlich nur wenige Wochen dauern, so dass wir im Landkreis Ebersberg auch Asylbewerber haben, die seit über drei Jahren auf eine Verbescheidung warten.

Wir bitten Sie daher nachdrücklich, sich für eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren in Deutschland einzusetzen und alle dazu erforderlichen Maßnahmen (u.a. die ange-kündigte Personalaufstockung des Bundesamtes für Migration endlich vollumfänglich um-zusetzen) anzugehen.


Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen

Der Landkreis Ebersberg hat bis heute auch 66 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) untergebracht, bis Jahresende werden es mehr als 100 umF sein: Dabei musste er zuletzt auch immer als Träger auftreten, da die Träger der freien Wohlfahrtspflege selbst nicht mehr in der Lage waren, entsprechende Unterkünfte zu finden bzw. zu errichten oder zu betreiben.

Wir begrüßen die bundesweite Verteilung zum 1. Januar 2016, jedoch ist uns auch klar, dass ein Großteil der Jugendlichen weiterhin im Freistaat Bayern unterzubringen sein wird. Sollten die Standards der Jugendhilfe nach dem SGB VIII weiterhin als Maßstab herangezogen werden, wird dies aber nicht mehr sicherzustellen sein: Wohnraum und sozialpädagogische Fachkräfte sind im Ballungsraum München kaum mehr verfügbar (der Markt ist z.T. wie leergefegt) und auch der Betreuungsschlüssel kann auf Dauer nicht eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Unterbringung der unbegleiteten Flüchtlinge weitere Probleme mit sich bringt: in allen Jugendämtern liegen die regulären Verwaltungstätigkeiten so gut wie brach, die Verteilungsmodalitäten sind unzureichend! Nur so lässt sich erklären, dass Clearingverfahren nur teilweise durchgeführt werden, Ansprech-partner selten bekannt und Vormunde nicht immer bestellt sind. Ohne Ihrem Hause zu nahe zu treten, haben wir den Eindruck verehrte Frau Bundeskanzlerin, dass das Bundeskanzleramt über die Situation vor Ort möglicherweise nicht ausreichend informiert ist.

Wir bitten Sie daher mit Nachdruck um eine raschere Umsetzung der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen – nach Möglichkeit noch vor dem o.g. Termin!

Darüber hinaus bitten wir Sie sich dafür einzusetzen, dass die Standards für die Unter-bringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge so schnell wie möglich an die realen Möglichkeiten vor Ort angepasst werden. Sinnhaft wäre es bei den aktuellen Zugangszahlen, die Vorgaben für die Unterbringung von umF zu überarbeiten bzw. zu lockern.


EU-weite Verteilung der Asylbewerber

Während allein Deutschland rund ein Drittel aller in die EU kommenden Flüchtlinge aufnimmt, nehmen andere EU-Staaten leider nur sehr wenige bzw. überhaupt keine Flüchtlinge auf: So hat Portugal, ein von der Größe und der Einwohnerzahl mit Bayern vergleichbares Land, im ganzen Jahr 2014 gerade einmal 445 Flüchtlinge aufgenommen – weniger als der Landkreis Ebersberg! Andere Länder wie Spanien und Großbritannien haben einen Aufnahmestopp ver-hängt.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sich nachhaltig in Brüssel für eine ge-rechte Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten einzusetzen.


Albanien, Kosovo und Montenegro sollen in die Liste sicherer Herkunftsstaaten

Um den Flüchtlingsstrom zu verringern, hat die CSU-Landtagsfraktion Mitte Juni in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, Albanien, den Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Denn allein aus diesen Ländern kommt derzeit etwa die Hälfte aller Asylbewerber – bei einer Anerkennungsquote von nahezu 0 Prozent.

Wir bitten Sie endlich dafür zu sorgen, dass Albanien, der Kosovo und Montenegro um-gehend in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Zwischenzeitlich kehrt ja offenbar auch bei den anderen Parteien die Erkenntnis ein, wie wir Verlautbarungen von führenden SPD- und Grünenpolitikern der letzten Tage vernehmen, die aufgewacht sind und die diesbezügliche CSU-Forderung nun übernommen haben.

Dies schließt die Bitte ein, Leistungskürzungen für die Menschen zu beschließen, die aus sicheren Herkunftsländern stammen oder deren Asylanträge als offensichtlich unbegrün-det abgelehnt wurden.

Außerdem bitten wir Sie, sich auf europäischer Ebene für die Wiedereinführung der Visapflicht für die Staatsangehörigen von Albanien, Serbien, Montenegro, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina einzusetzen.


Des Weiteren möchten wir auch darauf hinweisen, dass es angesichts der hohen Zahl der Flüchtlinge nicht länger hinnehmbar ist, dass das elektronische Verteilungssystem „EASY“ des BAMF täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr abgeschaltet wird und fordern schnellstens einen 24-Stunden-Betrieb. Es kann nicht sein, dass im Online-Zeitalter, im dem man rund um die Uhr im Internet einkaufen kann, die Abschaltung eines Datensystems die faire Verteilung von Asylbewerbern lahmlegt.

Darüber hinaus unterstützen wir nachdrücklich die in dem „Maßnahmenpaket zur Bewälti-gung und Eindämmung des anhaltenden Asylzustroms“ des Bayerischen Kabinetts vom 20. Juli 2015 genannten Forderungen und bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, in die-sem Sinne sehr herzlich, sich für eine rasche Lösung der genannten Probleme einzusetzen.

Allein werden sie aber nicht ausreichen, den drohenden Leistungskollaps der Kommunen bzw. der Gesellschaft und ihrer aufnahmebereiten und engagierten Bürgerinnen und Bürger insgesamt abzuwenden und wir sehen deshalb die absolute Notwendigkeit, geeignete Maß-nahmen in den Herkunfts- und Transitländern zu ergreifen, um zu erreichen, dass die Men-schen in ihrer Heimat bleiben können.

Wir tun dies in der Hoffnung, dass es uns in Deutschland dadurch gemeinsam gelingen wird, die hohe Zahl an Asylverfahren so effizient und so rasch wie möglich durchzuführen. Denn nur dann werden wir es schaffen, den tatsächlich politisch und/ oder religiös verfolgten Menschen auch in Zukunft Asyl gewähren zu können.


Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bitten Sie so höflich wie nachdrücklich die deutlichen Warnzeichen von der Basis ernst zu nehmen – ein „weiter so“ kann es nicht geben! Ein weiteres Jahr wie dieses werden die Kommunen, die Behörden und letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger nicht schaffen können, ohne dass dies auch zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Problemen führen würde.


Mit freundlichen Grüßen



Thomas Huber MBA                                    Robert Niedergesäß
Mitglied des Bayerischen Landtags            Landrat des Landkreises Ebersberg







Ebersberger Zeitung vom 18.08.2015

"Brandbrief an die Bundeskanzlerin"

Asylbewerber: Landrat Robert Niedergesäß und Landtagsabgeordneter Thomas Huber stellen Forderungen

Von Michael Seeholzer

Landkreis – Erstens: Für die Unterbringung von Asylbewerbern sollen künftig verstärkt Liegenschaften des Bundes herangezogen werden. Zweitens: Die Probleme, die die Jugendämter in Bayern mit der Unterbringung von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen haben, müssen schnell auf Bundesebene gelöst werden. Drittens: Die Bundesregierung soll sich in Brüssel für eine „gerechte“ Verteilung der Asylbewerber in Europa einsetzen. Und Viertens: Albanien, der Kosovo und Montenegro sollen in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufgenommen werden. Diese Forderungen richteten Landrat Robert Niedergesäß und der Grafinger Landtagsabgeordnete Thomas Huber (beide CSU) in einem „Brandbrief“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Ohne Ihrem Hause zu nahe zu treten, haben wir den Eindruck, verehrte Bundeskanzlerin, dass das Bundeskanzleramt über die Situation vor Ort möglicherweise nicht ausreichend informiert ist“, schreiben Niedergesäß und Huber deutlich.

Die beiden monieren, dass Portugal, „ein von der Größe und Einwohnerzahl mit Bayern vergleichbares Land im ganzen Jahr 2014 gerade einmal 445 Flüchtlinge aufgenommen“ habe, „weniger als der Landkreis Ebersberg“. Andere Länder hätten bereits einen Aufnahmestopp verhängt.

Huber und Niedergesäß stören sich daran, dass die Landkreise als Bittsteller an den Bund herantreten müssen, wenn es um die Unterbringung von Asylbewerbern in bundeseigenen Liegenschaften geht. Sie fordern, die staatlichen Immobilienverwaltungen sollten von sich aus Liegenschaften des Bundes anbieten, „so dass hier nicht erst die Kommunen tätig werden müssen“. Andernfalls nämlich, so die Prognose des Landrats und des Landtagsabgeordneten, müssten weitere Schulturnhallen für die Unterbringung bereitgestellt werden. „Der Platz fehlt uns für den Schul- und Sportunterricht sowie für den Breitensport in den Vereinen.“

Dabei stelle derzeitige Zustrom besonders an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Verwaltung bereits vor unlösbare Probleme: „In allen Jugendämtern liegen die regulären Verwaltungstätigkeiten so gut wie brach, die Verteilungsmodalitäten sind unzureichend“, berichten Huber und Niedergesäß. Was die beiden ärgert ist, „dass es angesichts der hohen Zahl der Flüchtlinge nicht länger hinnehmbar ist, dass das elektronische Verteilungssystem „EASY“ des Bundesamtes für Migration täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr abgeschaltet wird.“ Der Landrat und der Landtagsabgeordnete und fordern schnellstens einen 24-Stunden-Betrieb. „Es kann nicht sein, dass im Online-Zeitalter, im dem man rund um die Uhr im Internet einkaufen kann, die Abschaltung eines Datensystems die faire Verteilung von Asylbewerbern lahmlegt“.

Huber und Niedergesäß äußern zudem die Bitte, „Leistungskürzungen für die Menschen zu beschließen, die aus sicheren Herkunftsländern stammen oder deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden“.

Die beiden schließen ihren Brief so: „Wir bitten Sie so höflich wie nachdrücklich, die deutlichen Warnzeichen von der Basis ernst zu nehmen – ein ,Weiter so’ kann es nicht geben, ohne dass dies auch zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Problemen führen würde“.



Ebersberger Zeitung vom 18.08.2015

Kommentar von Michael Seeholzer

"Der Ton wird schärfer"

Im Landkreis gibt es ein beispielhaftes Engagement für Asylbewerber – im Landratsamt, in vielen Kommunen und auf privater Ebene. Aber die Probleme werden nicht weniger, sondern mehr. Und auf diese Probleme haben Landrat Robert Niedergesäß und der Landtagsabgeordnete Thomas Huber in ihrem deutlichen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Recht hingewiesen. Alle haben schon einen Beitrag geleistet. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Damit es weiterhin so gut läuft wie bisher.



Süddeutsche Zeitung vom 18.08.2015

"Hilferuf an die Kanzlerin"
CSU-Politiker weisen auf Probleme bei Flüchtlingsunterbringung hin

Von Barbara Mooser

Ebersberg. Post aus Ebersberg hat die Bundeskanzlerin bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub auf dem Schreibtisch. Es geht um ein Thema, das die Lokal– wie die große Politik derzeit gleichermaßen bewegt: die Flüchtlingssituation und wie man damit umzugehen hat. In einem Brief, den sie selbst als „Brandbrief“ bezeichnen, schildern Landrat Robert Niedergesäß und Landtagsabgeordneter Thomas Huber (beide CSU), wie schwierig die Situation inzwischen geworden ist. „Ein weiteres Jahr wie dieses werden der Freistaat und seine Kommunen, die Behörden und letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger nicht schaffen können, ohne dass dies auch zu tief greifenden gesellschaftlichen Problemen führen würde“, so das Fazit der beiden Politiker. In ihrem Brief an die Kanzlerin führen sie aber auch Vorschläge an, wie man konkret die Situation verbessern könnte.

Unter anderem fordern Niedergesäß und Huber, dass die Landkreise für die Unterbringung der Flüchtlinge „auch selbstverständlich die Liegenschaften des Bundes nutzen können“. Um das zu erreichen, sollten künftig die staatlichen Immobilienverwaltungen von sich aus Liegenschaften anbieten, so dass hier nicht erst die Kommunen tätig werden müssten. Auch bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss laut der beiden CSU-Politiker dringend etwas passieren. Hier würden bei der Betreuung nach wie vor die Standards der Jugendhilfe als Maßstab herangezogen, tatsächlich werde dies aber bald nicht mehr machbar sein. Wohnraum und sozialpädagogische Fachkräfte seien im Ballungsraum München kaum mehr verfügbar, und auch der Betreuungsschlüssel könne auf Dauer nicht mehr eingehalten werden. In den Jugendämtern lägen die regulären Verwaltungstätigkeiten so gut wie brach, die Verteilungsmodalitäten seien unzureichend. Nur so lasse sich erklären, dass Clearingverfahren nur teilweise durchgeführt würden, Ansprechpartner selten bekannt und Vormunde nicht immer bestellt seien.

„Ohne Ihrem Haus zu nahe zu treten, haben wir den Eindruck, verehrte Frau Bundeskanzlerin, dass das Bundeskanzleramt über die Situation vor Ort möglicherweise nicht ausreichend informiert ist“, heißt es in dem Schreiben weiter. Mit Nachdruck bitten die beiden Politiker um eine raschere Umsetzung der bundesweiten Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, geplant ist diese Maßnahme erst Anfang 2016. Zudem müssten die Standards für die Unterbringung „so schnell wie möglich an die realen Möglichkeiten vor Ort angepasst werden“.

Auch in anderer Hinsicht müsse sich dringend etwas ändern: Angesichts der hohen Zahl der Flüchtlinge sei es „nicht länger hinnehmbar“, dass das elektronische Verteilungssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge täglich von 20bis6 Uhr abgeschaltet werde. Hier müsse schnellstens ein 24-Stunden-Betrieb eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass im Online-Zeitalter, in dem man rund um die Uhr im Internet einkaufen kann, die Abschaltung eines Datensystems die faire Verteilung von Asylbewerbern lahm legt.“ Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern, die Asylbewerber EU-weit gerechter zu verteilen und die Asylverfahren zu beschleunigen sind weitere Forderungen – aber auch, „geeignete Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitländern zu ergreifen“, damit die Menschen in ihrer Heimat bleiben können.



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Wie der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete und CSU-Kreisvorsitzende Thomas Huber am Freitag mitteilte, gibt es nach langwierigen Verfahren und unzähligen Vermittlungsgesprächen nun einen Durchbruch bei der Genehmigung für eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Gemeinde Vaterstetten. "Ich freue mich, über die Zusage von Finanzminister Söder und einem damit hoffentlich gesetzten Schlussstrich unter die leidige Debatte“, so der Abgeordnete. Huber vermittelt seit einiger Zeit (siehe bisherige Presseberichterstattung) zwischen den drei beteiligten Ministerin Soziales, Innen und Finanzen und der Gemeinde Vaterstetten sowie dem Landkreis Ebersberg. Letzterer erfährt damit eine Entlastung bei der Unterbringung von Flüchtlingen. „Zudem ist damit auch das wesentliche Ziel einer Unterbringung für bis zu 8 Obdachlose in trockenen Tüchern", so Huber.

Der Freistaat Bayern wird nun im Zuge des Erbbaurechts eine Gemeinschaftsunterkunft für 100 Asylbewerber errichten und den Wunsch der Gemeinde erfüllen, darin auch 8 Plätze für Obdachlose (zur vorrangigen Unterbringung sog. „Fehlbeleger*“) vorzusehen. Die Details erfährt die Gemeinde Vaterstetten in den nächsten Tagen, wenn die offizielle Mitteilung der Staatsregierung eintrifft. Der Umsetzung steht laut Thomas Huber aber nichts mehr im Wege, denn der Finanzminister hatte ihm im Gespräch am Donnerstag zugleich versichert, dass die zu schaffende Gemeinschaftsunterkunft von der Staatsregierung ab sofort prioritär behandelt wird. Die Erleichterung bei Landrat Robert Niedergesäß dürfte groß sein, denn lange war ungewiss, ob und wann es ein Ergebnis geben wird. Niedergesäß hatte sich bereits mehrfach an die Staatsregierung gewandt und darauf gepocht, dass der Freistaat die Finanzierung einer Staatsaufgabe selber tragen müsse und nicht etwa der Landkreis. Eine grundsätzliche Einigung erfolgte dann zu Jahresbeginn. Robert Niedergesäß: "Nun konnten auch die Detailfragen dank der Vermittlung durch unseren Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber abschließend und einvernehmlich gelöst werden. "Manchmal braucht man einen langen Atem, der sich irgendwann auszahlt“ so Huber, der dafür Landrat Robert Niedergesäß und seinem Team herzlich dankt.

*Fehlbeleger: Asylbewerber nach einem positiv abgeschlossenem Asylverfahren, die dann eigentlich von der Gemeinde anderweitig unterzubringen sind. 


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„Der Freistaat Bayern soll künftig die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in den Landkreisen vorfinanzieren. Diese Aufgabe stellt eine große finanzielle Herausforderung für die Kommunen dar, gerade auch bei uns im Landkreis Ebersberg mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 3,8 Mio. Euro“, fordert der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber: „Ich habe deshalb zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialarbeitskreis der CSU-Landtagsfraktion eine entsprechende Initiative gestartet und in einem Brief die bayerische Sozialministerin Emilia Müller gebeten, das Thema im Kabinett bzw. im neuen Kabinettsausschuss zu behandeln“.

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete betonte, dass beispielsweise der Landkreis Ebersberg die beiden geplanten Asylunterkünfte in Zorneding mit 50 Plätzen und Vaterstetten mit 100 Plätzen nicht vorfinanzieren könne, da für die voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 3,8 Mio. Euro keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden: „Die Kommunen sind bereit, in Not geratenen Flüchtlingen unbürokratisch zu helfen, sie haben dieses Geld aber nicht“, so Huber. 

Der Freistaat Bayern wiederum finanziere aber bis dato keine Bauvorhaben vor, die teurer als 1 Mio. € sind und sich auf fremden Grund, also in Privat- oder Gemeindeeigentum, befinden. „Diese Praxis müssen wir bei den Gemeinschaftsunterkünften ändern, damit sowohl Gemeinden als auch Landkreis angesichts der Dringlichkeit dieses Problems schnell handeln und Alternativen zur Unterbringung in Turnhallen anbieten können“, fordert Thomas Huber und ergänzt: „Damit entlasten wir die Kommunen einerseits und stellen sicher, dass unsere Schulen und Vereine auch weiterhin die Turnhallen vollumfänglich nutzen können“. 

Ein weiteres Problem, so der Abgeordnete, sei die Tatsache, dass die Landkreise bei diesen Größenordnungen die Aufträge ausschreiben müssten, was aber wiederum zu einer Zeitverzögerung führe, die eine Verschiebung in das Jahr 2015 bedeuten würde: „Angesichts der akuten Problemlage brauchen wir auch hier eine schnelle Lösung indem wir die Rahmenbedingungen so verändern, dass unsere Kommunen kreativ und unbürokratisch arbeiten können.“ Thomas Huber schlug deshalb auch Verfahrenserleichterungen bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie eine Anhebung der derzeitigen Grenze von 1 Mio. € vor und stieß bei seinen Gesprächen mit den Fachpolitikern seiner Fraktion auf offene Ohren. 

In diesem Zusammenhang begrüßte Thomas Huber die nun erfolgte und von ihm immer wieder geforderte (zuletzt im Sozialausschuss am 16.9.14) Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Asylrechts, indem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina schon bald als sichere Herkunftsstaaten gelten. Dies scheiterte bislang immer am Widerstand der Grünen im Bundesrat: „Das war eine unserer Kernforderungen aus dem‚ 7-Punkte-Sofortprogramm zur Asyl- und Flüchtlingspolitik‘, mit dem wir den Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen vermindern wollen, damit wir die wirklich politisch Verfolgten aufnehmen und versorgen können. Denn wir können unmöglich alle Flüchtlinge aus der ganzen Welt aufnehmen, die zu uns wollen.“

 

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