Beitragsersatz in der Kindertagesbetreuung

  • Mittwoch, 27 Januar 2021 12:38
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Eine gute Nachricht für unsere Familien: Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar beschlossen, den Familien die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung auch in dieser Phase für Januar und Februar zu ersetzen.

Familien sind durch die notwendigen Einschränkungen weiterhin immens belastet. Berufliche Verpflichtungen – ob im Homeoffice oder an der Arbeitsstätte –, Homeschooling und Betreuung von kleinen Kindern lassen sich nicht ohne Weiteres unter einen Hut bringen. Umso wichtiger ist nun, dass wir mit dem Beitragsersatz die Familien unterstützen.

Wie bereits von April bis Juni 2020 sollen die Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie der Mittagsbetreuung bringen, von den Elternbeiträgen entlastet werden. Dafür werden den Trägern in der Kindertagesbetreuung, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, erlassene Elternbeiträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 pauschal ersetzt. Diese Beitragsentlastung wird zu 30 Prozent von den Kommunen übernommen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern. Anders als 2020 müssen keine Elternbeiträge geleistet werden, wenn das Kind im betreffenden Monat nicht mehr als fünf Tage in der Notbetreuung betreut wurde.

Zur Pressemitteilung der Staatskanzlei

„Uns ist es ein Anliegen, auch weiterhin den Gesundheitsschutz und die Interessen der Familien in Einklang zu bringen. Der Ersatz der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung spielt dabei eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass den Erzieherinnen und Erziehern kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden", so Thomas Huber, sozialpolitscher Sprecher der CSU-Landtagsfraktion.

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