Infos für Vereine und Unternehmen zur Datenschutz-Grundverordnung

  • Mittwoch, 01 August 2018 14:54
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Infos für Vereine und Unternehmen zur Datenschutz-Grundverordnung (c) Alexandra H. pixelio.de

Als langjähriges Mitglied zahlreicher Vereine habe ich mich ebenso wie wahrscheinlich auch Sie über die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU gewundert. Leider wurde der Bayerische Landtag bei ihrer Erarbeitung weder eingebunden noch informiert. Das zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass wir als Freistaat Bayern auch in Zukunft für mehr Rechte für die Länder und Regionen in Europa kämpfen!    

Ich habe in den vergangenen Wochen natürlich auch mitbekommen, dass viele Verantwortliche in unseren Vereinen nicht wissen, was mit der DS-GVO jetzt auf sie zukommt – und was nicht. Ich habe mich deshalb direkt mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in Verbindung gesetzt und von ihm alle für die Vereine wichtigen Informationen erhalten.

Ich möchte Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte nennen und verweise für alle weiteren Fragen auf das Informationsblatt des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht „Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc.“, das Sie hier abrufen können.

Datenschutzbeauftragter für kleine Vereine/Unternehmen nicht notwendig

In der Regel ist ein Datenschutzbeauftragter für kleine Vereine oder kleine Unternehmen sowohl nach der DS-GVO als auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht notwendig.

In aller Regel ist nur dann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. „Ständig beschäftigt“ ist, wer z. B. permanent Mitgliederverwaltung macht – „nicht ständig beschäftigt“ ist dagegen bspw., wer als Übungsleiter nur mit den Namen seiner Mannschaft umgeht. 

Kleine Vereine und Firmen müssen keine Abmahnungen befürchten!

Zur Sorge vieler Vereine, dass von Abmahnanwälten kostenträchtige Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen verschickt werden könnten, hat mir Herr Kranig mitgeteilt, dass er diese Gefahr nicht sehe. Sollte es dennoch einmal zu einer Abmahnung kommen, können Vereine sich am besten über ihre Verbände mit der Bitte um Hilfe an das BayLDA wenden.

Weitere Informationen für Vereine

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht unter www.lda.bayern.de
Für Vereine sind vor allem folgende Seiten wichtig:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_verzeichnis.pdf

Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige in Bayern

Telefon: 0981-53-1810
Servicezeit: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Auf der Seite www.lda.bayern.de werden in regelmäßigen Abständen unter der Rubrik "Häufig gefragt" die meistgestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten veröffentlicht.
Falls einzelne Fragen nicht durch die Hotline oder das Informationsangebot auf der Website gelöst werden können, steht ein zusätzlicher E-Mail-Kontakt für bayerische Vereine und Ehrenamtliche bereit: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationskampagne der Staatsregierung zum Europäischen Datenschutzrecht

Auch die Bayerische Staatsregierung hat zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung eine Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“ für Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige gestartet. Ziel ist eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung des neuen Datenschutzrechts. Aus diesem Grund hat Bayern auch eine Bundesratsinitiative gestartet, um das neue Gesetz zu überarbeiten.
Unter www.dsgvo-verstehen.bayern.de stehen praxisnahe Hilfestellungen, Bei-spiele, Checklisten und Musterformulare zur Verfügung.

Präsident des Landesamtes für Datenschutzaufsicht klärt am 23.10.18 in Ebersberg auf

Damit Sie sich „aus erster Hand“ über die DS-GVO informieren können, wird am 23. Oktober der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig nach Ebersberg kommen und auch auf die Fragen eingehen, die vor allem die Vereine, aber auch die Unternehmer interessieren. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr im Landratsamt.
Die Teilnehmer können im Vorfeld Fragen einsenden. Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 10. Oktober 2018 im Landratsamt.


Ich hoffe, dass diese Informationen doch einiges klären können, was vielleicht auch in Ihrem Verein zunächst zu Unsicherheiten geführt hat. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und nehme Ihre Fragen auf, die ich zur Beantwortung gerne an das Landesamt weitergebe.

Ihr
Thomas Huber

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