Huber unterstützt Forderungen der Kreisklinik Ebersberg

  • Mittwoch, 23 September 2015 11:19
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Huber unterstützt Forderungen der Kreisklinik Ebersberg Foto: Privat
„Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin auf höchstem medizinischen Niveau versorgt werden“, fordert Ebersbergs Stimmkreisabgeordneter Thomas Huber anlässlich der laufenden Verhandlungen über das Krankenhausstrukturgesetz auf Bundesebene. „Dazu gehört, dass die Kompetenzen des Freistaates im Bereich der Krankenhausplanung nicht beschnitten werden“, betonte Huber, der der Kreisklinik Ebersberg anlässlich des Bundesweiten Aktionstags der Krankhäuser am 23. September den Rücken stärkt.

Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz nötig

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Landtagsfraktion deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, sich bei den Verhandlungen in Berlin  für eine weiterhin ausgezeichnete medizinische Versorgung einzusetzen. „Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser muss in den Fokus gerückt werden. Der jetzige Gesetzesentwurf würde die schwierige Erlössituation der Kliniken nicht verbessern“, erklärte Huber und fordert neben der Beibehaltung des Versorgungszuschlags und Nachbesserungen beim geplanten Fixkostenabschlag auch das Anheben der Vergütung in der ambulanten Notfallversorgung. „Immer mehr Patienten gehen im Notfall nicht mehr zum Hausarzt, sondern direkt in die Notaufnahme der Krankenhäuser. Derzeit erhalten die Krankenhäuser im Durchschnitt nur 32 Euro für eine solche Behandlung. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass 126 Euro nötig wären. Um die Versorgungssicherheit im Landkreis Ebersberg nicht zu gefährden, muss hier dringend nachgebessert werden“, so Huber, der auch Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag ist.

Nötig ist laut Huber auch eine Nachjustierung bei der Qualitätskontrolle: „Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen soll künftig Qualitätskontrollen durchführen. Diese können auch unangemeldet erfolgen. Das ist grundsätzlich gut so. Aus bayerischer Sicht ist aber eine Öffnungsklausel erforderlich, wonach auch andere neutrale Experten, wie zum Beispiel die Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung, solche Qualitätskontrollen durchführen können.“

Da der Freistaat direkt vom Krankenhausstrukturgesetz betroffen ist, pochen auch die Gesundheitsexperten der CSU-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserungen bei der Laufzeit des geplanten Strukturfonds.


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