Beantragung von Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

  • Dienstag, 11 Juni 2013 13:02
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Beantragung von Soforthilfe für Hochwassergeschädigte © creAtive - Fotolia.com
Landkreisbürger können bei den Gemeindeverwaltungen und im Landratsamt die Auszahlung eines „Sofortgeldes“ für Hochwasserschäden beantragen, damit sie den durch das Hochwasser der letzten Woche zerstörten Hausrat wieder beschaffen können. Hierfür wird privaten Haushalten ein Zuschuss von 1.500 Euro und Kleinstunternehmen ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Die Anträge können im Internet unter www.lra-ebe.dewww.lra-ebe.de herunter geladen werden. Die ausgefüllten Anträge müssen bei den Gemeindeverwaltungen eingereicht werden. Von dort werden sie an das Landratsamt weiter geleitet.

Der Betrag wird per Überweisung ausbezahlt. Wenn die Geschädigten später Versicherungsleistungen erhalten, muss das Sofortgeld zurück bezahlt werden.

Aufruf zur Hochwasserhilfe
Spendenkonto des Freistaats: „Hochwasserhilfe Bayern“
Bayerische Landesbank BLZ 700 50 000
Kto.Nr.: 82 000
Gebührenfreie Spendenhotline: 0800/2726768 (8.00 bis 18.00 Uhr)

 

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