Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

  • Dienstag, 25 April 2023 11:18
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Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine Symbolfoto: Pixabay
Thomas Huber: Freistaat unterstützt Sport- und Schützenvereine mit 18 Mio. Euro
 
Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können bei steigenden Ausgaben für Energieträger ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. „Dieser Zuschuss wird auf Antrag allen Sport- und Schützenvereinen gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und die heuer die Vereinspauschale erhalten“, informiert der Ebersberger CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber: „Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Ich freue mich, dass wir damit zusätzlich zur Verdoppelung der Vereinspauschale mit einer weiteren Förderung unsere Vereine in Krisenzeiten unterstützen können.“
 
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, so Thomas Huber, der auch selbst ehrenamtlich vielfältig engagiert ist, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten: „Der Energiepreiszuschuss soll dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten in Bayern und bei uns im Landkreis Ebersberg trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Dafür stellt der Freistaat den Sport- und Schützenvereinen 18 Millionen Euro zur Verfügung“.
 
Antragsstellung muss bis 15. Mai 2023 erfolgen
 
Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine bei den Kreisverwaltungsbehörden und Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden.
 
Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.
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