Freistaat fördert Ausbau der Kinderbetreuung in Kirchseeon

  • Donnerstag, 04 Oktober 2018 13:38
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Freistaat fördert Ausbau der Kinderbetreuung in Kirchseeon (c) S. Hofschaeger pixelio.de

Wie der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber auf Nachfrage vom Bayerischen Sozialministerium erfahren hat, erhält der Markt Kirchseeon für den Ausbau der Kinderbetreuung Fördermittel in beträchtlicher Höhe. Mit 138.000 Euro wird die Schaffung von 25 neuen Betreuungsplätzen für Kinder in der Kindertageseinrichtung im Kirchseeoner Wernerhof unterstützt. Daneben stellt der Freistaat für weitere Baumaßnahmen an der Kindertagesstätte Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 255.000 Euro zur Verfügung. „Der Freistaat Bayern unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung in unserem Landkreis weiter kontinuierlich. Vor dem Hintergrund des großen Bevölkerungswachstums in unserer Region und dem damit verbundenen steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen wird er damit seiner Verantwortung für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderer Weise gerecht“, sagte Thomas Huber, der alle Bürgermeister im Landkreis über die besondere Fördermöglichkeit des 4. Sonderinvestitionsprogramms zum Ausbau der Kinderbetreuung informiert hatte.

4. Sonderinvestitionsprogramm SIP

„Beim Ausbau von Betreuungsplätzen hat der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die dafür zuständigen Kommunen durch kontinuierlich steigende freiwillige Leistungen finanziell unterstützt. Ich begrüße das sehr, denn gerade bei uns im stark wachsenden Landkreis Ebersberg ist diese finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung“, so Huber. Mit dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stellt der Bund Bayern Mittel in Höhe von 178 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Der Freistaat Bayern wird die Mittel den Kommunen - wie bei den vorangegangenen Investitionsprogrammen - in voller Höhe den Kommunen zur Verfügung stellen. Zusätzlich gewährt Bayern die FAG-Mittel. Mit den Bundesmitteln kann eine wesentliche Verstärkung der Förderung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 35 % der zuweisungsfähigen Ausgaben erreicht werden. Eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft wird also mit insgesamt 85 Prozent gefördert. Huber weist darauf hin, dass Anträge noch bis zum 31. August 2019 bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden können. 

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