Stille Feiertage sind wichtiger Bestandteil der Leitkultur

  • Donnerstag, 01 Dezember 2016 10:03
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Stille Feiertage sind wichtiger Bestandteil der Leitkultur St. Sebastian Ebersberg (c) Bernd Molzberger

Das Bundesverfassungsgericht sieht die bayerischen Regelungen zum Schutz von stillen Feiertagen als grundsätzlich verfassungsgemäß an. Dies hat das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Huber machte deutlich, dass die CSU-Fraktion bestimmte Feiertage wie den Karfreitag weiterhin speziell schützen möchte: „Das Gericht sagt eindeutig: ,Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen.‘ Daran werden wir im Grundsatz auch nicht rütteln. Man kann fast jeden Tag im Jahr ausgelassen feiern. Der Karfreitag und andere hohe christliche Feiertage sollen aber der inneren Einkehr dienen und daher im wahrsten Sinne des Wortes ‚still‘ begangen werden. Man darf dabei auch den Wert für alle Bürger nicht verkennen: An diesen Tagen sollen sie sich im Kreise ihrer Familien erholen. Gerade in unserer immer schneller werdenden Arbeitswelt ist das ein wichtiges Gut.“ Der Abgeordnete betrachtet die stillen Feiertage sowie deren Schutz als wesentlichen Bestandteil der bayerischen Identität und der Leitkultur.

Wie man die vom Gericht gewünschte „Möglichkeit einer Ausnahme von stillschützenden Unterlassungspflichten“ gestalten könnte, möchte die Fraktion laut Aussage Hubers nicht übers Knie brechen: „Wir werden den Beschluss nun sorgfältig prüfen“. Für den CSU-Politiker steht allerdings fest: „Eine Abwägung im Einzelfall und unter bestimmten Umständen darf keinesfalls zu einem Freibrief für diejenigen werden, denen es nur um weitere Tanzveranstaltungen geht.“

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