Bauprojekte im LKR Ebersberg werden mit € 5,76 Mio gefördert

  • Freitag, 15 April 2016 11:36
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(2 Stimmen)
 Die Erweiterung der Dr. Wintrich-Realschule in Ebersberg (2. Bauabschnitt) wurde mit € 542.000 im Haushaltsjahr 2016 vom Staat unterstützt. Die Erweiterung der Dr. Wintrich-Realschule in Ebersberg (2. Bauabschnitt) wurde mit € 542.000 im Haushaltsjahr 2016 vom Staat unterstützt. S.Spitzer/MdL Thomas Huber

Der Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber teilt mit, dass der Freistaat Bayern auch in diesem Jahr wieder kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis unterstützt. „Der Freistaat fördert Baumaßnahmen im Landkreis Ebersberg mit insgesamt 5,76 Mio. Euro und zeigt sich damit wieder einmal als verlässlicher Partner und Förderer unserer Kommunen.“, so der Abgeordnete Huber und ergänzt: „Die Förderung ist ein wichtiger Eckpfeiler beim Erhalt und Bau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Landkreis Ebersberg“.

Folgende Baumaßnahmen werden vom Freistaat unterstützt, wie heute vom Bayerischen Finanzministerium bekanntgegeben wurde:



Kommunale Ausgleichsleistungen auf Rekordniveau

Der Freistaat ist und bleibt ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Im Jahr 2016 steigen die Finanzausgleichsleistungen auf insgesamt 8,56 Milliarden Euro. Sie erreichen
damit erneut ein  Rekordvolumen. Der Demografiepolitiker Huber fügte hinzu: „Mit der Reform des Finanzausgleichs haben wir mehr Gerechtigkeit im System der Schlüsselzuweisungen geschaffen. Wir stärken den ländlichen Raum  mit spürbaren Verbesserungen für strukturschwache Gemeinden durch höhere Stabilisierungshilfen und Umverteilung.“ Ein um weitere 133 Mio. auf nunmehr 1,33 Mrd. angehobenes neues Rekord - Neuaufnahmevolumen  ermöglicht es den Kommunen zudem, dringliche Investitionen im Schulhausbau und beim Bau von Kindertageseinrichtungen kurzfristig in Angriff zu nehmen.  

Bedarf der Kommunen wird vollumfänglich gedeckt

Für dieses Jahr stellt der Freistaat Bayern den Kommunen wieder Fördermittel in Höhe von fast 430 Millionen Euro für kommunale Hochbauprojekte zur Verfügung. Mit den verfügbaren Mitteln kann der von den Kommunen für dieses Jahr angemeldete Bedarf  erneut  vollumfänglich gedeckt  werden.  Rund 91 % des gemeldeten Fördermittelbedarfs im Schulbaubereich bzw. rund 85 % des Bedarfs für Kindertageseinrichtungen  können  mit Ausgabemitteln ,  die bauzeitbegleitend zur Auszahlung gelangen können, bedient werden. Der Rest entfällt auf die im Staatshaus halt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen, deren Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres möglich ist. „Die staatliche Förderung ist deutlicher Beweis für verantwortungsvolles politisches Handeln in allen Landesteilen Bayerns für eine ausgewogene Infrastruktur“, verdeutlicht Thomas Huber.


 

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