Straßenausbaubeitragsreform entlastet Anwohner

  • Donnerstag, 03 März 2016 11:26
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Straßenausbaubeitragsreform entlastet Anwohner © WoGi - Fotolia.com

„Die bayerischen Gemeinden können in Zukunft selbst entscheiden, ob sie weiterhin an einer einmaligen Erhebung der Straßenausbaubeiträge festhalten oder von den Grundstückseigentümern ‚wiederkehrende Beiträge‘ erheben“, gibt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber bekannt: „Durch die jetzt vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes verteilen wir die bei einem Straßenausbau entstehenden Kosten auf mehr Schultern und auf einen längeren Zeitraum als bisher. Das entlastet die Anwohner, ohne die Finanzkraft der Kommunen zu gefährden“.

Verteilung der Kosten auf mehr Schultern und längeren Zeitraum

Thomas Huber betonte, die CSU-Landtagsfraktion habe auch deshalb die Änderung herbeigeführt, um die Bedenken zahlreicher Bürger sowie der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen: „Wir haben im letzten Jahr bei einer Expertenanhörung einen Nachbesserungsbedarf der Gesetzesvorlage von 2014 festgestellt. Diese ist jetzt erfolgt, so dass das neue Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann.“

Straßenausbau muss künftig „auf das notwendige Maß“ beschränkt werden

„Besonders wichtig war uns dabei, die ja bedauerlicherweise häufig sehr hohen Kosten von Straßenausbaumaßnahmen einigermaßen in den Griff zu bekommen, unter denen die Anlieger ja sehr oft gestöhnt haben. Deshalb müssen die Kommunen künftig den Ausbauaufwand auf das notwendige Maß beschränken“, erläuterte der Abgeordnete: „Das bedeutet zum Beispiel, dass Anlieger künftig nicht mehr für teures Kopfsteinpflaster zur Kasse gebeten werden dürfen.“

Vermeidung von Härtefällen

Um in Zukunft Härtefälle zu vermeiden, sollen die Gemeinden künftig eine am Grundstückswert orientierte Höchstgrenze für einmalige Straßenausbaubeiträge einführen, so Thomas Huber weiter: „Damit sollen hohe Beitragsforderungen auf ein erträgliches Maß beschränkt werden. Beiträge sollen insbesondere dann teilweise erlassen werden, wenn sie das 0,4-fache des Grundstückswerts übersteigen.“

Eine weitere Entlastung für die Beitragszahler solle dadurch erreicht werden, dass Kommunen künftig Eigenleistungen bei Planung und Durchführung von Straßenbauarbeiten auf die Anlieger umlegen können. „Diese Regelung wird deshalb eingeführt, weil Leistungen mit eigenem Personal von den Kommunen in der Regel günstiger erbracht werden als von externen Ingenieurbüros oder Baufirmen“, sagte Thomas Huber.

Einführung von Höchstgrenzen und Vermeidung von Härtefällen

Für die Erhebung der für die Anlieger deutlich höheren Erschließungsbeiträge werde eine  zeitliche Grenze von 25 Jahren eingeführt, erläuterte der Abgeordnete: „Das heißt, dass nach Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße 25 Jahre lang keine Erschließungsbeiträge, sondern nur noch Ausbaubeiträge gemäß kommunaler Satzung erhoben werden können. Die CSU hat damit erstmalig eine Lösung für die Problematik der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits seit langem vorhandene Straßen gefunden.“

Gemeinden können künftig auch „wiederkehrende Beiträge“ erheben

Als Alternative zu den bisherigen Einmalbeiträgen können die Gemeinden künftig auch „wiederkehrende Beiträge“ erheben, sagte der Abgeordnete: „Durch sie werden die jährlich im Gemeindegebiet anfallenden Ausbauaufwendungen gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde oder einem Gemeindeteil verteilt. Dabei handelt es sich nicht um ein „Ansparmodell“, sondern es werden konkret zu berechnende Kosten umgelegt.“

Damit werden sehr hohe und mitunter für die an einer einzelnen auszubauenden Straße anliegenden Grundstückseigentümer kaum finanzierbare Beiträge vermieden. Nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern beliefen sich die wiederkehrenden Beiträge auf wenige Hundert Euro pro Jahr.


Straßenausbaubeiträge auch künftig für die Kommunen unverzichtbar

Thomas Huber betonte, eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei „keine Option“ gewesen: „Viele Kommunen hätten dann nämlich Beitragsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe zu verkraften gehabt, die sie aus allgemeinen Steuermitteln nicht hätten finanzieren können. Es ist logisch, dass das gerade finanzschwache Gemeinden besonders getroffen hätte.“

Als Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion sei er in den vergangenen Monaten in etlichen Kommunen gewesen, die bereits jetzt unter den negativen Folgen des demografischen Wandels zu leiden hätten: „Diese Orte, viele davon an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, würden dann gerade für junge Familien auf der Suche nach einem bezahlbaren Eigenheim völlig unattraktiv. Und die betreffenden finanzschwachen Gemeinden wiederum müssten zähneknirschend zuschauen, wie ihr Straßennetz verfällt. Das kann niemand wollen.“

Thomas Huber bietet an, sich mit Fragen zur Reform der Straßenausbaubeiträge an ihn zu wenden. Da der Wortlaut der Änderung des Kommunalabgabengesetzes nun feststehe, könnten die Kommunen im Landkreis ab sofort mit den vorbereitenden Arbeiten zur möglichen Änderung ihrer Straßenausbaubeitragssatzungen beginnen.




 

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