Das Betreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell

  • Montag, 10 August 2015 15:14
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Das Betreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell © Gordan Jankulov - Fotolia.com
Deutschlandweit profitieren mehr als 455.000 Mütter und Väter von dieser Unterstützung. Der flächendeckende Wunsch in Deutschland nach dem Betreuungsgeld ist also da. Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Leistung für Familien aus formalen Gründen gekippt hat. Dennoch hat dieses Urteil nicht das Betreuungsgeld an sich in Zweifel gezogen – die Zuständigkeit liegt nur nicht mehr beim Bund, sondern bei den Ländern.

Unser Anliegen bleibt: Die Wahlfreiheit der Eltern, ihre Kinder selbst zu betreuen, oder in eine Kindertagespflege oder Krippe zu schicken, ist ein zentraler Bestandteil bayerischer Familienpolitik. Wir werden den Bund auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht aus seiner Verantwortung für unsere Familien entlasten. Er soll die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel an die Länder übertragen. Wir werden in jedem Fall ein „Bayerisches Betreuungsgeld“ auf den Weg bringen.

In Bayern nehmen über 73 Prozent der Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern das Betreuungsgeld in Anspruch. Diese finanzielle Unterstützung unserer zu Hause erziehenden Mütter und Väter möchte die SPD nun zu einer landesweiten Neiddebatte missbrauchen. Die Landtags-SPD prüft bereits Möglichkeiten, den Familien das Geld wieder wegzunehmen. Ein Schlag ins Gesicht von mehr als 100.000 Müttern und Vätern in Bayern.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hingegen lässt keine Familie im Stich. Wir werden schnellstmöglich die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Darüber hinaus fordern wir alle anderen Bundesländer auf, dem Vorbild Bayerns zu folgen. Auch in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beziehen tausende Familien Betreuungsgeld. Die Eltern dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht Leidtragende sozialdemokratischer Blockadepolitik werden.



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