Ausbau der Kinderbetreuung im Öffentlichen Dienst

  • Freitag, 14 Februar 2014 12:57
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Ausbau der Kinderbetreuung im Öffentlichen Dienst © Petro Feketa - Fotolia.com

„Ich freue mich sehr, dass der Freistaat bei der Kinderbetreuung seiner Bediensteten mit gutem Vorbild vorangeht“, so Thomas Huber zu einem jetzt einstimmig gefassten Beschluss des Ausschusses für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes. Huber brachte dort den Antrag seiner Fraktion ein der zum Inhalt hat, die einzelnen Ressorts der Staatsregierung aufzufordern, für ihre Bediensteten in Dienststellen mit erhöhtem und nicht anderweitig gedecktem Bedarf in geeigneter Form Kinderbetreuungsplätze vor Ort zu organisieren. Die Bereitstellung soll im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel geschehen. Dabei betont Thomas Huber: „Der Freistaat Bayern hat als Arbeitgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Vorbildfunktion einzunehmen, zumal der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unterschiedlichen Alters weiterhin groß ist. Darauf hat auch unser Ministerpräsident bei seiner Regierungserklärung am 12.11.13 hingewiesen.

Das bayerische Ziel heißt: Nicht die Familie muss sich der Arbeitswelt anpassen, sondern umgekehrt. Wenn wir den angedachten Familienpakt Bayern ernst nehmen, müssen auch wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unseren Beitrag dazu leisten. Gerade auch und insbesondere unter dem Einfluss der demografischen Entwicklung müssen wir verstärkt darauf achten, dass junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gezwungen sind, ihren Kinderwunsch zurückzustellen, weil dieser möglicherweise nicht mit dem Dienstplan vereinbar ist." Mit unserem Antrag haben wir jetzt die Weichen für eine weitere Verbesserung gestellt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Antrag schon in Kürze auch vom Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen wird“.

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