Erwachsenenbildung muss bezahlbar bleiben – Umsatzsteuer und Pflicht zur Festanstellung gefährden Kursangebote
Im Bereich der Erwachsenenbildung hat es zuletzt viel Verunsicherung gegeben – einerseits wegen der Beschäftigung bislang selbständiger Dozentinnen und Dozenten, andererseits wegen der Umsatzsteuerpflicht. Diese beiden Problemfelder hätten – jedes für sich – verheerende Auswirkungen auf die Landschaft der Erwachsenenbildung in Bayern. Dass Bildungsangebote bezahlbar bleiben und Einrichtungen wie Lehrkräfte nicht überfordert werden, ist daher Ziel eines interfraktionellen Antrags, dem der Landtags-Ausschuss für Bildung und Kultus einstimmig zugestimmt hat. Der Antrag soll bei nächster Gelegenheit im Plenum beschlossen werden.
Thomas Huber, Landtagsabgeordneter aus Ebersberg, unterstützt die Forderungen des Antrags ausdrücklich:
„Das ist ganz im Sinne der Volkshochschulen im Ebersberger Landkreis. Wenn man die strengeren Kriterien des Bundessozialgerichts anwendet, müssten Einrichtungen künftig fast alle Dozentinnen und Dozenten sozialversicherungspflichtig anstellen. Das würde viele völlig überfordern – manche müssten sogar schließen. Und auch für viele Dozentinnen und Dozenten, die gerne flexibel und nebenberuflich unterrichten, wäre das ein Rückschritt. Ich bin froh, dass wir im Bayerischen Landtag hier ein klares Zeichen setzen. Der Bund muss praktikable Lösungen finden und seine Gesetze so gestalten, dass sie auch in der Praxis funktionieren. Es muss weiterhin möglich sein, dass Unterricht sowohl in Festanstellung als auch selbstständig durchgeführt werden kann.“
Auch in Sachen Umsatzsteuer sieht Thomas Huber dringenden Handlungsbedarf beim Bund:
„Es wäre fatal, wenn die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie jetzt auf dem Rücken der Erwachsenenbildung ausgetragen wird. Wenn Kurse künftig 19 Prozent teurer werden, weil sie umsatzsteuerpflichtig sind, ist das der falsche Weg. Volkshochschulen bieten nicht irgendeinen Service an – sie ermöglichen Menschen Bildung, Weiterbildung und Selbstbestimmung.“
Wie Huber erklärt, arbeitet das Bundesfinanzministerium derzeit an einer Auslegung der neuen Vorschriften, die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Erwachsenenbildung nehmen soll:
„Es bewegt sich also etwas – auch dank des anhaltenden Protests. In einer Zeit, in der lebenslanges Lernen immer wichtiger wird, wäre es völlig widersinnig, wenn der Staat genau diese Bildung verteuert. Sprachkurse, Fortbildungen und ähnliche Angebote müssen für alle erschwinglich bleiben. Dabei kommt es auf jeden Euro an.“
Hintergrund: Die Steuerbefreiung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben, soweit es sich nicht um berufliche Bildung handelt. Anlass war die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Der Bundesfinanzhof hatte festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen bisher unzureichend umgesetzt war. Nahezu zeitgleich hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zur Selbständigkeit von Lehrkräften verschärft. Demnach könnte sich bei Dozentinnen und Dozenten immer öfter eine abhängige Beschäftigung ergeben, selbst bei geringem Stundenumfang.