Der Bayerische Landtag hat die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die finanzielle Stärkung der Kindertagesbetreuung hat jedoch bereits 2026 begonnen: Schon in diesem Jahr hat der Freistaat die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro erhöht. Bis zum Endausbau 2029 steigt die Förderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 fließen damit knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung.
Thomas Huber, der die Reform im parlamentarischen Prozess eng begleitet hat, erklärt dazu:
„Nach rund 20 Jahren war es notwendig, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend weiterzuentwickeln. Personal-, Sach- und Betriebskosten sind erheblich gestiegen, gleichzeitig ist das Fördersystem durch zahlreiche Einzelprogramme und gesonderte Antragsverfahren immer komplizierter geworden. Mit der Reform erhöhen wir den staatlichen Förderanteil deutlich, verstetigen bislang befristete Leistungen und bauen Bürokratie ab.“
Kern der Reform sind die deutliche Erhöhung des Qualitätsbonus und die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Damit werden nichtpädagogische Kräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Assistenz dauerhaft gefördert und das pädagogische Personal entlastet. Kleine Einrichtungen erhalten für die ersten 50 Plätze eine erhöhte Sockelpauschale. Auch Landkindergärten profitieren künftig vom Qualitätsbonus und von der Teamkräftepauschale.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Reform zudem zusätzlich verbessert: Die Elternvertretung wird gestärkt, staatliche Leistungen werden für Eltern transparenter und die zentralen Förderinstrumente im Jahr 2030 evaluiert. Zudem ist nun ausdrücklich gesetzlich abgesichert, dass die rund 471 Millionen Euro aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss vollständig im Qualitätsbonus erhalten bleiben.
Huber stellt klar: „Aus der Neuordnung ergeben sich keine automatischen Mehrkosten für Eltern um 100 Euro, wie mancherorts fälschlicherweise behauptet. Die Beiträge werden vor Ort auf Grundlage der gesamten Einnahmen und Kosten kalkuliert. Den erheblich gestiegenen Personal- und Betriebskosten stehen durch die Reform deutlich höhere staatliche Fördermittel gegenüber. Sie können notwendige Anpassungen zwar nicht überall vollständig vermeiden, aber spürbar abmildern. Ohne die zusätzlichen Mittel des Freistaats würden mögliche Beitragserhöhungen künftig deutlich höher ausfallen. Sollte aber jemand die BayKiBiG-Reform selbst als Grund für eine Erhöhung der Elternbeiträge nennen, entspricht dies nicht der Zielsetzung der Reform! Solche Aussagen weise ich klar zurück!
Wichtig für die Bewertung ist: Die finanzielle Stärkung hat nicht erst mit dem gesetzlichen Inkrafttreten 2027 begonnen. Bereits 2026 wurden 280 Millionen Euro zusätzlich in das System gegeben. Deshalb muss das Jahr 2027 mit dem Ausgangsjahr 2025 verglichen werden. Wer nur auf 2026 und 2027 blickt, lässt den ersten Reformschritt außer Betracht. Wir kürzen nicht, sondern investieren dauerhaft deutlich mehr.
Unterm Strich stärken wir mit der Reform Kinder, Familien, Beschäftigte, Träger und Kommunen gleichermaßen: mit mehr staatlicher Förderung, dauerhaft abgesicherten Leistungen und weniger Bürokratie.“
