„Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. Wir erleichtern daher künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit“, erklärt Huber, CSU-Landtagsabgeordneter für den Stimmkreis Ebersberg. Mit der im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter: „In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert“, macht Huber deutlich. „Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen“, erklärt Huber weiter: „Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade die kleinen und mittelständischen Firmen aus unserem Landkreis auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.“

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus gutem Grund nicht geben, erläutert Thomas Huber, der selbst seit seiner Jugend in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert ist und seit einem Jahr Landesvorsitzender der Wasserwacht Bayern ist: „Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jede und jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch. Wir unterstützen mit der heutigen Gesetzesänderung gerne die Fälle, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann. Der Regelfall darf das aber nicht werden, sonst werden sich Arbeitgeber irgendwann hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. „Damit unterstützen wir die Ehrenamtler, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten“, so Huber. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete verbindet die Verabschiedung des Gesetzes im Namen der CSU-Fraktion mit einem großen Lob an alle Ehrenamtlichen: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen aus dem Landkreis Ebersberg, die sich hier engagieren.“


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„Die Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte können am 22. April die Linienschiffe der Bayerischen Seenschifffahrt auf Königssee, Tegernsee, Starnberger See und Ammersee ganztägig kostenfrei nutzen. Damit möchte der Freistaat ihr ehrenamtliches Engagement in wie ich finde besonders schöner und attraktiver Weise belohnen“, gibt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber bekannt: „Diese Kreuzfahrt bekommt man ganz unkompliziert: Einfach an der Kasse die Ehrenamtskarte vorzeigen und Freiticket abholen.“

„Die Ehrenamtskarte erhalten Menschen, die sich durch Ihren persönlichen Einsatz bei der Feuerwehr, als freiwillige Helfer in einer Kindertagesstätte oder in einer anderen sozialen Einrichtung sowie als Mitglied eines Vereins ehrenamtlich für ihre Mitbürger engagieren“, erläuterte der Abgeordnete, „denn durch ihr bürgerschaftliches Mitwirken sind viele Dinge überhaupt erst möglich. Erfreulicherweise gehört der Landkreis Ebersberg zu den Regionen, in denen das ehrenamtliche Engagement besonders ausgeprägt ist.“

Die Bayerische Ehrenamtskarte wurde 2011 eingeführt. Viele Landkreise und kreisfreie Städte machen bereits mit, darunter auch unser Landkreis Ebersberg. Ehrenamtliche bekommen die Karte, wenn sie sich im Schnitt mindestens fünf Stunden wöchentlich oder jährlich mindestens 250 Stunden unentgeltlich engagieren. Die Bayerische Ehrenamtskarte verfügt bayernweit über ein Netz von mehr als 4.000 kommunalen und privaten Akzeptanzstellen.

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Mittwoch, 18 Februar 2015 10:46

Ehrenamt nicht unnötig erschweren!

„Wer sich im Ehrenamt engagiert, soll seine Fahrtkosten wie in der bisherigen Form steuerlich geltend machen können“, fordert Thomas Huber, Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Huber stellt sich damit gegen einen Vorstoß von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Bisher können entstandene Fahrtkosten für Ehrenamtliche als Spenden steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie am Jahresende zusammengeschrieben und eingereicht werden. In Zukunft sollen die Fahrtkosten bereits nach spätestens drei Monaten dokumentiert werden. In einem Schreiben an den Bundesfinanzminister kritisiert Huber: „Es ist dringend nötig, die steuerliche Absetzbarkeit für Ehrenamtliche nicht zu erschweren, sondern zu erleichtern. Gerade für die junge Generation ist es wichtig, die bürokratischen Hürden im Ehrenamt nicht weiter zu erhöhen, sondern abzubauen.“

Thomas Huber drängt darauf, die verschärfte Dokumentationspflicht wieder zurück zu nehmen: „Der Bundesfinanzminister erschwert völlig unnötig ehrenamtliches Engagement. Wir brauchen unbürokratisches Handeln statt wiehernde Amtsschimmel. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, haben unsere Unterstützung verdient und nicht bürokratische Hemmnisse“.
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