Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

Kein Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen – deshalb wendet sich die CSU-Fraktion per Dringlichkeitsantrag gegen die geplante Verschärfung des Waffenrechts. Der Bund wird aufgefordert das geltende Waffenrecht erstmal konsequent umzusetzen statt es pauschal zu verschärfen. Nach Meinung der Fraktion würde die Ampel damit mehr Bürokratie und Misstrauen gegenüber Schützen und Jäger schaffen statt mehr Sicherheit.

Konkret lehnt die Fraktion folgende Punkte der Ampel-Pläne ab: 

  1. die Einführung einer Regelanfrage bei den Gesundheitsbehörden,

  2. die generelle Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses bei Erstantragstellung,

  3. das unbestimmte und in der Praxis nicht vollziehbare Verbot von halbautomatischen ,,kriegswaffenähnlichen" Schusswaffen,

  4. die Aufhebung der bisherigen waffenrechtlichen Privilegierung von Armbrüsten, und

  5. eine nicht verwaltungspraktikable, rückwirkende Erfassung von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen (SRS-Waffen) durch die Waffenbehörden.

Dazu Manfred Ländner, innenpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:

„Die Ampel-Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts sind purer Aktionismus! Die letzte Reform liegt erst zwei Jahre zurück. Vor einer erneuten Änderung des Waffenrechts müssen die geltenden Regeln erstmal evaluiert werden. Außerdem muss das geltende Waffenrecht konsequent vollzogen werden, bevor man schon wieder aktionistische Verschärfungen vornimmt. Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen, die nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen aufweisen, können und müssen nach bereits jetzt bestehender Rechtslage konsequent entwaffnet werden und dürfen auch keinen Zugang zu Waffen erhalten!“ 

Dazu Alexander Flierl, jagdpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:
„Wir stehen zu unseren Jägern und Sportschützen. Sie dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die sich weit überwiegend rechtstreu verhaltenden Schützen und Jäger mit Bürokratie und Misstrauen zu überziehen, bietet keinen Mehrwert für die Sicherheit. Denn die größte Gefahr geht von illegalen Waffen und Extremisten aus.“
 

Der Dringlichkeitsantrag (Link ist hier) wird am 2.2. im Plenum verabschiedet.

 

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Die CDU/CSU-Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der Länder sowie des Bundes haben sich gemeinsam mit Experten mit dem Thema „Verschickungskinder“ auseinandergesetzt. Millionen Menschen in Deutschland sind ehemalige Verschickungskinder.

Jedes von ihnen wurde im Zeitraum zwischen den 1950er- bis in die 1990er Jahre zur vermeintlichen Erholung, Heilung oder als erzieherische Maßnahme den dafür vorgesehenen (Kinderkur-)Heimen und Einrichtungen anvertraut. Während der Aufenthalt dem Wohl des Kindes dienen sollte, war die Realität oft eine andere.

Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber dazu: „Das Leid, das Schicksal und die Geschichte von Verschickungskindern hatten lange Zeit keinen Platz im kollektiven Gedächtnis unseres Landes und blieben folglich ohne Anerkennung und Aufarbeitung. Es ist dem Engagement der Betroffenen zu verdanken, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung neue Dynamik und mediale Beachtung gefunden hat. Durch Erlebnisberichte wissen wir heute in Ansätzen, was sich damals abgespielt und zugetragen hat. Ich fordere deshalb den Bund dazu auf, sich der eigenen Verantwortung zu stellen, die Betroffenen zu unterstützen und sich einer politischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung mit allen Konsequenzen, die daraus erwachsen können, nicht zu verschließen.“

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