Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag Thomas Huber informiert, dass der Freistaat Bayern ein Modellprojekt auf den Weg gebracht hat, welches Kommunen bei der Einführung eines Mietsystems für Lastenräder unterstützt. Huber, der in Grafing selbst immer wieder mit dem familieneigenen Lastenfahrrad unterwegs ist, ist überzeugt davon, dass diese durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten einen Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in den Kommunen leisten und bei vielen alltäglichen Erledigungen zum Einsatz kommen können. Er fordert die Landkreiskommunen zur Teilnahme auf: „Das Projekt ist eine hervorragende Möglichkeit, vielen Bürgerinnen und Bürgern die Erprobung von Lastenrädern im Alltag zu ermöglichen. Ich hoffe daher, dass sich möglichst viele unserer Gemeinden im Landkreis Ebersberg für dieses Modellprojekt bewerben.“
Das Verkehrsministerium fördert die Anschaffung der Räder sowie die technische Ausstattung für das Mietsystem mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Damit die Bürgerinnen und Bürger das Lastenradangebot in möglichst großem Umfang nutzen, wird den beteiligten Kommunen eine kostenfreie fachliche Beratung und Begleitung zur Seite gestellt, um das Mietsystem an die lokalen geografischen, infrastrukturellen, demografischen und institutionellen Gegebenheiten der Kommunen anzupassen. Lastenräder dienen zur Beförderung der Kinder und zum Transport von sperrigem Gepäck oder einem Großeinkauf – und können so Fahrten mit dem privaten PKW ersetzen. Da sie in der Anschaffung kostspielig sind, sehen viele Einzelpersonen noch von einer privaten Anschaffung ab. Ein Leihsystem könnte daher der geeignete Ansatz sein, für die emissionsfreien Transporter zu werben.
Thomas Huber hat auch als Grafinger Stadtrat bereits gute Erfahrungen mit den Lastenrädern gemacht. „Seit März fördert die Stadt Grafing die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 500€, viele Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot bereits begeistert wahrgenommen. So fördern wir auf lokaler Ebene die Verkehrswende und verbessern unsere CO2-Bilanz. Mit dem Pilotprojekt der Staatsregierung können Kommunen das Konzept nun mit weit weniger finanziellem Risiko ausprobieren“
„Der Freistaat zeigt sich auch in der Corona-Krise weiterhin als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. Gerade mit Blick auf den Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden wir in Bayern nicht sparen“, sagt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber. „In diesem Jahr fließen insgesamt 10.493.000 Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in unseren Landkreis.“ Besonders hohe Zuwendungen gehen an den Neubau der Grundschule in Vaterstetten und die Generalsanierung und Erweiterung der Grafinger Grundschule. Im Landkreis Ebersberg werden folgende Projekte gefördert:
Die Fördermittel für alle bayerischen Gemeinden und Landkreise werden heuer erneut um 50 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro erhöht. Vor allem Schulen, schulische Sportanlagen und Kinderbetreuungseinrichtungen profitieren. „Insbesondere freut mich, dass der Kita-Ausbau im Landkreis vorangeht. Mit unserer massiven Unterstützung für Neubauten und Erweiterungen von Krippen, Kindergärten und Horten können die Kommunen zusätzliche Betreuungsplätze anbieten – das ist gerade in unserem stark wachsenden Landkreis wichtig“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber.
Die Zuweisungen hat das Bayerische Finanzministerium heute bekanntgegeben. „Die erheblichen Fördermittel sind besonders jetzt ein wichtiges Signal an die Kommunen, die vielerorts den Gürtel aufgrund der Corona-Krise enger schnallen müssen.“, sagt Huber zur Haushaltspolitik der CSU. Insgesamt werden die Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden in diesem Jahr die Rekordsumme von 10,29 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.
Seit 2016 sammeln die Volksmusiker Marianne und Michael Hartl unter dem Dach des von ihnen gegründeten Vereins „Frohes Herz“ Gelder für soziale Zwecke. Über 500.000 € sind seitdem zusammengekommen und viele Kliniken, Seniorenheime und Hilfseinrichtungen konnten daraus bereits unterstützt werden.
In dieser Woche brachte das Musiker-Ehepaar 100 Schutzvisiere und 20 FFP2-Masken in die Kreisklinik Ebersberg. Gemeinsam mit Marianne und Michael kamen auch Landrat Robert Niedergesäß, Landtagsabgeordneter Thomas Huber und Michael Kundler aus Vaterstetten in die Klinik. Sie nutzten die Gelegenheit, vor Ort ihre Anerkennung für die Klinikmitarbeiter auszusprechen.
Prof. Thomas Bernatik, Chefarzt der Medizinischen Klinik I, nahm die wichtige Schutzausrüstung mit Dank entgegen und berichtete über die bisherigen Erfahrungen bei der Behandlung von Corona-Patienten in der Kreisklinik Ebersberg.
Das bayerische Kabinett hat am 5. Mai schrittweise Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen und auch die allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Das wurde nur deshalb möglich, weil Bayern in der Corona-Pandemie durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben ist.
Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.
Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnen wir ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren.
Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Seit 7. Mai ist nun erlaubt, neben der engeren Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister auch Angehörige eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.
Alle weiteren Informationen zu den Beschlüssen:
Berichte aus den einzelnen Kabinettssitzungen
Die Fertigstellung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Grafing Bahnhof wird einmal mehr nach hinten geschoben und nun für das Ende des dritten Quartals angestrebt. In regelmäßigen Abständen informiert sich der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber bei der Deutschen Bahn zum Stand der Ausbauarbeiten, die sich nun schon über ein Jahr hinziehen.
Wie der Grafinger Landtagsabgeordnete nun auf wiederholte Nachfrage erfahren hat, scheitert die lang ersehnte Vollendung bislang am Einbau eines Aufzuges, der aufgrund der Stürme Sabine (10.02.) und Bianca (28.02.) verschoben werden musste. Wie Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der DB für den Freistaat Bayern auf Thomas Hubers erneute Rückfrage nach dem aktuellen Zeithorizont mitteilte, sind für alle Arbeiten im Gleisbereich grundsätzlich Sperrpausen erforderlich, d.h. Zeitabschnitte, in denen ein oder mehrere Gleise für den Zugverkehr komplett gesperrt werden. Da im Schienennetz ganzjährig ein hochfrequentierter, dichter Zugverkehr vorherrscht, sind die möglichen Zeiträume für Sperrpausen äußerst knapp bemessen. Wenn, wie im Fall Grafing, die im Vorfeld geplante Sperrpause durch die Stürme nicht genutzt werden kann, besteht nicht unverzüglich Ersatz. Vielmehr muss für die ursprünglich vorgesehenen Arbeiten eine komplett neue Sperrpause betrieblich geplant und abgestimmt werden. Dadurch ergibt sich leider auch ein komplett neuer Zeitplan für die betroffenen Arbeiten.
Der Einhub des Aufzugschachtgerüstes kann demnach erst im Juni erfolgen, da Umleiterverkehre, Zugausregelungen sowie weitere Baustellen zwischen Freilassing und Rosenheim erst dann eine neue Sperrpause zulassen. Im Anschluss daran kann der in Einzelteilen gelieferte Aufzug innerhalb des eingehobenen Schachtgerüstes eingebaut werden. Für die jeweiligen Baufirmen, Zulieferer und Monteure vor Ort stellt der wiederholte Versuch zudem insofern eine logistische Herausforderung dar, als dass die Arbeiten in die bereits eingetakteten Arbeitsabläufe wieder neu eingeschoben werden müssen.
Sofern die aktuell angespannte Situation aufgrund des Corona Virus keine weiteren Verzögerungen mit sich bringt und alle Beteiligten inkl. ihrer Familien gesund bleiben, sollten die Bauarbeiten laut Aussage von Hr. Josel schließlich mit über einem Jahr Verzögerungen Ende September abgeschlossen sein.
Einerseits ist die Erbringung fürsorgerischer und sozialer Dienste aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt, andererseits sind die von sozialen Dienstleistern vorgehaltenen Kapazitäten unbedingt erforderlich, um vor Ort die notwendigen Hilfeleistungen sicherstellen zu können. Soziale Dienstleister sind infolge der Corona-Pandemie akut von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Durch die getroffenen Maßnahmen können viele ambulante Angebote etwa in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Behindertenhilfe nicht wie gewohnt erbracht werden (z. B. Schließung von Heilpädagogischen Tagesstätten), während stationäre Einrichtungen einen höheren Personalbedarf haben (z. B. Heimbewohner gehen nicht in die Werkstatt für behinderte Menschen, sondern werden auch tagsüber in den Wohneinrichtungen betreut). Besonders schwer von finanziellen Einbußen betroffen sind dabei die freien Wohlfahrtsverbände. Denn diese dürfen als gemeinnützige Träger - anders als kommerzielle Anbieter - kaum Risikorücklagen bilden und können oftmals keine Kredite aufnehmen. Sie werden daher nicht die für die Wirtschaft vom BMF geplanten finanziellen Hilfen in Anspruch nehmen können.
Ziel ist, dass die Leistungsträger im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit den Bestand der sozialen Dienstleister in diesem Zeitraum sicherstellen. Es gibt derzeit jedoch keine gesetzliche Grundlage, die es den Leistungsträgern ermöglicht, ihre Zahlungen an die sozialen Dienstleister fortzusetzen.
Die Städte, Landkreise und Bezirke in Bayern haben als zuständige Leistungsträger in vielen Fällen dennoch schon reagiert und zahlen die Entgelte zumindest größtenteils weiter, auch wenn die Leistungen nicht voll erbracht werden können, und gestatten die Umsetzung des Personals während dieser Krisenzeit. Denn es gilt, die Träger der Einrichtungen und Dienste zu erhalten und ihnen in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Klar ist: Dahinter verbergen sich oft komplizierte förderrechtliche und fachspezifische Fragen, für die zum Teil noch gemeinsam mit dem StMAS Lösungen gesucht werden.
Nun gibt es auch aus dem Bund wichtige Unterstützung: Gestern wurde im Bundestag das „Sozialschutz-Paket“ für die Corona-Krise beschlossen. Der Bundesrat hat auch darüber heute abschließend beraten.
Teil des Sozialschutz-Pakets ist auch eine Absicherung sozialer Dienstleister mit einem „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG“: Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Dies wird umgesetzt mit einem Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen auch zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen.
Durch den Sicherstellungsauftrag wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, durch welche die Leistungsträger (in Bayern zumeist Städte, Landkreise, Kommunen, aber auch die Bundesagentur für Arbeit) weiterhin an die sozialen Dienstleister zahlen können und zwar unabhängig davon, ob diese ihre bisherige Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Der Sicherstellungsauftrag soll durch sachlich subsidiäre und zeitlich begrenzte monatliche Zuschüsse der Leistungsträger an die sozialen Dienstleister erfolgen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst alle sozialen Dienstleister, die mit den Leistungsträgern im maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in Leistungsbeziehungen stehen.
Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Die konkrete Umsetzung dieses „Rettungsschirms für soziale Dienstleister“ wird zu beobachten sein.
Text: AK Sopo CSU-Fraktion
Für die Aufwendungen, die im Rahmen der Unterstützung von älteren Menschen durch die Corona-Pandemie entstehen, erhält der Landkreis Ebersberg vom Freistaat im Rahmen der Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!" pauschal 60.000 Euro. Dies hat der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber im Sozialministerium erfahren: „In der gegenwärtigen Corona-Krise bedürfen vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen besonderer Fürsorge. Um Ihnen die Hilfe in ihrem zuhause zu bieten, die sie durch die Einschränkungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus benötigen, sind die Kommunen und zahlreiche Organisationen und Bürger-Initiativen unermüdlich im Einsatz. Für dieses gesellschaftliche Miteinander in dieser Krisenzeit bin ich den Menschen im Landkreis Ebersberg sehr dankbar“, sagt Thomas Huber, der sich selbst am Einkaufsdienst in seiner Heimatstadt Grafing beteiligt.
Für die pauschale Summe, die demnächst alle bayerischen Landkreise abrufen können, hat der Ministerrat am 25.03.2020 grünes Licht gegeben. Das weitere Vorgehen zur Auszahlung des Pauschalbetrags wird noch abgestimmt. So bald wie möglich gibt es für die Landkreise und kreisfreien Städte hierzu weitere Informationen.
Auch im Krisenstab des Landkreises spielt die Versorgung und Betreuung von Senioren eine wichtige Rolle: So will man beispielsweise zusammen mit pädagogischen Kräften u.a. einen Telefondienst aufbauen. Landrat Robert Niedergesäß dazu: „Unsere Absicht ist, Seniorinnen und Senioren regelmäßig anzurufen, sie untereinander in Kontakt zu bringen und mit ihnen zu reden. Die angekündigten 60.000 Euro können wir deshalb gut gebrauchen.“ Niedergesäß geht davon aus, dass die Aktionen bereits in wenigen Tagen anlaufen. „Es zeigt sich einmal mehr, dass „Wir helfen zusammen“ bei uns im Landkreis Ebersberg keine leere PR-Phrase ist, sondern gelebte Praxis“, so der CSU-Abgeordnete Huber abschließend.
Wegen der Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen wurden, erleiden nicht nur Unternehmen und Betriebe Einbußen. Auch Beschäftigte und ihre Familien müssen zum Teil erhebliche Einkommensausfälle hinnehmen und gleichwohl ihre Fixkosten – Miete, Strom, Lebensmittel – weiterbezahlen.
Die öffentliche Hand stellt etliche Leistungen zur Verfügung, um den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Leistungen können zum Teil auch kombiniert werden.
Einige dieser Leistungen werden mit auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD- Bundestagsfraktionen am 27. März 2020 beschlossenen„Sozialschutz-Paket“ sowie einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Zeit der akuten Corona-Krise sogar ausgeweitet, Zugangshürden wurden gesenkt
Der sozialpolitische Arbeitskreis der CSU-Landtagsfraktion hat ein Info-Blatt zusammengestellt, das Beschäftigten und ihren Familien eine Übersicht über die bestehenden Unterstützungsleistungen und die neuen mit dem Corona-Sozialschutz-Paket geplanten Möglichkeiten gibt – von Lohnfortzahlung bei Betreuung der Kinder über den Schutz von Mieterinnen und Mietern bis zum Kurzarbeitergeld.
Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigte (Stand 27.3.2020)
A. Kurzerarbeitergeld (SGB III)
B. Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
C. Arbeitslostengeld (SGB III)
D. Schutz für Mieterinnen und Mieter und Verbraucherdarlehen
E. Wohngeld
F. Kinderzuschlag
G. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
H. Bayerisches Familiengeld
I. Bayerisches Krippegeld
Das Infoblatt steht im Anhang zum Download zur Verfügung.
Ganz im Zeichen von „Familie und Kinderbetreuung“ stand der Besuch von Staatsministerin Kerstin Schreyer am 4. März im Berufsbildungswerk St. Zeno. Beim 4. „Forum Sozialer Landkreis Ebersberg“ des Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber hielt Kerstin Schreyer, die bis vor kurzem noch das Sozialministerium leitete, einen interessanten Input-Vortrag und stand daran anschließend den rund 40 interessierten Erzieherinnen und Erziehern für einen Gedankenaustausch zur Verfügung. Als Repräsentanten der Kommunen, die als zuständige kommunale Ebene für die Kitas und Kindergärten zuständig sind, nahmen auch Landrat Robert Niedergesäß und Bürgermeister Ockel an der Veranstaltung teil.
Es wurde sehr deutlich, dass es vielen Beteiligten vor allem um die Wertschätzung der Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher geht. Damit eng verbunden standen auch die Fragen nach der Vergütung des Berufs sowie der Attraktivität für junge Menschen. Erzieherinnen und Erzieher, darin waren sich alle Beteiligten einig, sind hochqualifizierte Fachkräfte, deren wertvolle Arbeit allerdings noch zu wenig Anerkennung erfährt.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Nachwuchsgewinnung für den Berufsstand. Thomas Huber stellte hierzu seinen aktuellen Antrag zur Modernisierung der Erzieher/Innen-Ausbildung, den er kürzlich in den Landtag eingebracht hat und dem der zuständige Sozialausschuss einstimmig gefolgt ist, vor. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, ein umfassendes Konzept für die Weiterentwicklung der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher vorzulegen mit dem Ziel, einer um 1 Jahr verkürzten und vergüteten Ausbildung. Dies, so der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Thomas Huber, sei allerdings nur eine von vielen Maßnahmen, um den Beruf wieder attraktiver für Schulabgänger zu machen.
Die gewonnenen Erkenntnisse, Anregungen und Ideen seitens der Erzieherinnen und Erzieher will Thomas Huber direkt in seine parlamentarische Arbeit einfließen lassen: „Uns sind die Erfahrungen aus der Praxis generell sehr wichtig bei unserer Arbeit im Sozialausschuss. Theoretische und praxisfremde Maßnahmen haben noch nie zu guten Regelungen geführt. Deshalb war es mir eine Herzensangelegenheit, jetzt mit so vielen Erzieherinnen und Erziehern ins Gespräch zu kommen und ihre Probleme und Ideen zu hören“.
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