Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

Bayerische Seenschifffahrt belohnt sehr gute Leistungen im Zeugnis mit Freifahrten in den Sommerferien 2023
 
 
„Abschalten vom Schulalltag und die Schönheit der bayerischen Seen genießen! Wir belohnen auch in diesem Jahr unsere Schülerinnen und Schüler mit einer ‚Eins‘ im Zeugnis für ihre herausragenden schulischen Leistungen mit kostenlosen Fahrten an Bord der Bayerischen Seenschifffahrt. Zeugnis einpacken, an der Kasse vorzeigen, Einsteigen und die wunderschöne Natur Bayerns erleben!“ kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.
 
Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten in den bayerischen Sommerferien Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und sie im Jahreszeugnis, das am Freitag (28. Juli) ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „Eins“ vorweisen können. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (29. Juli bis 11. September 2023) und kann beliebig oft genutzt werden.
 
Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „Eins“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.
 
Unabhängig davon erhalten die diesjährigen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen im Sommer weiterhin kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt bei Vorlage des Sommerpasses 2023. Ferner gilt für sie gegen Vorlage des Sommerpasses freier Eintritt in die Schlösser, Residenzen und Burgen der Bayerischen Schlösserverwaltung und in die Staatlichen Museen und Sammlungen in Bayern.
 
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.

Quelle:Pressemeldung StMFH

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In weniger als drei Monaten, am 8. Oktober 2023, wird der Bayerische Landtag gewählt. Alles Wissenswerte dazu kompakt:
 

1.    Stimmberechtigt sind alle volljährigen Deutschen ab 18, die am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Bayern wohnen.
 
2.    Um das Stimmrecht auszuüben, muss man in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.
 
3.    Die Gemeinden legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung erfährt man, in welchem Wahllokal man wählen und wie man Briefwahlunterlagen beantragen kann.
 
4.    In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
 
5.    Bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, d. h. bis zum Freitag, 6. Oktober 2023 um 15 Uhr, kann man einen Wahlschein schriftlich oder persönlich beantragen. In besonderen Fällen oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag, der 8. Oktober 2023, bis spätestens 15 Uhr beantragt werden.
 
6.    Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 28. August 2023 ausgegeben bzw. versandt.
 
7.    Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief vor Schließung der Wahllokale bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, sollte der Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag mit der Post verschickt werden.
 

8.    Am Wahltag 8. Oktober kann man in den Wahllokalen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen – auf einem Stimmzettel.

 
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Ministerpräsident Söder würdigt soziales und caritatives Wirken Hubers

Thomas Huber wurde in dieser Woche der Bayerische Verdienstorden durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder verliehen.

Dazu äußert sich Thomas Huber in einer ersten Reaktion: „Diese Auszeichnung ist eine große Ehre für mich. Ich nehme sie mit großem Dank stellvertretend für all die Menschen entgegen, die mir den Rücken freigehalten oder mit mir in den unterschiedlichsten sozialen und caritativen Bereichen wie beispielsweise in der Wasserwacht-Bayern, im Kolping-Bildungswerk und in der Obdachlosenhilfe zusammenarbeiten. Ganz besonders freut es mich auch, dass mein Engagement seit Kindheitstagen im Bereich der Traditions- und Brauchtumspflege als „Trachtler“ Erwähnung gefunden hat“ und ergänzt: „Ich werde mich auch weiterhin mit voller Kraft für die Menschen im Landkreis Ebersberg und in Bayern einsetzen“.

Die Laudatio im Wortlaut: „Thomas Huber ist Landesvorsitzender der Wasserwacht Bayern und Vorsitzender im Aufsichtsrat des Kolping-Bildungswerks Bayern. Der Kommunalpolitiker und Landtagsabgeordnete ist stets für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat im Einsatz und zeichnet sich durch ein umfangreiches ehrenamtliches und soziales Engagement aus, z.B. auch für die Brauchtumspflege in Bayern.“

Der Bayerische Verdienstorden wird vom Ministerpräsidenten als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Die Zahl der lebenden Träger ist auf 2000 begrenzt, zu denen jüngst erst auch die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel hinzukam.

 
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Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode empfing der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete im Bayer. Landtag, Thomas Huber, eine Besuchergruppe aus dem Landkreis Ebersberg an seinem Münchner Arbeitsplatz im Maximilianeum. Insgesamt 50 Personen, darunter die Angelbrechtinger Goaslschnoizer, das Leitungsteam der Jugendhilfe-Einrichtung Schloss Zinneberg unter Führung von Sr. Christophora, Vertretern der CSU Poing und der FU Markt Schwaben sowie viele interessierte Einzelpersonen folgten Hubers Einladung und verbrachten einen interessanten Nachmittag im Bayerischen Landtag.  
 
In seinem Gespräch mit den Besuchern aus Poing, Markt Schwaben, Grafing und Glonn berichtete Thomas Huber von seinen Aufgaben als AK-Vorsitzender und stv. Ausschussvorsitzender für Arbeit, Soziales, Familie und Jugend und erklärte, wie die Gesetzgebungsarbeit in der Bayerischen Landespolitik funktioniert. In der anschließenden Diskussion ging es insbesondere um den Länderfinanzausgleich, die Zukunft der Kinderbetreuung, die Debatte um das Wahlalter und das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition. Huber kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die Union, sollte sie bei der nächsten Bundestagswahl 2025 in Regierungsverantwortung kommen, das Gesetz in dieser Form wieder kippen würde. 
 
Die mehr als einstündige Diskussion wurde von einem reichhaltigen Programm umrahmt. Neben einer Filmvorführung über das historische Maximilianeum mit seiner Entwicklung und Modernisierung bis hin zur heutigen „Herzkammer bayerischer Landespolitik“, konnte die Gruppe eine Landtagsdebatte hautnah von der Besuchertribüne aus verfolgen. Zum Ausklang lud Huber seine Gäste in der Landtagsgaststätte zu einem Abendessen ein, das in einer gemütlichen Runde endete, der sich unter anderem auch noch die Europaministerin Melanie Huml und Landtagspräsidentin Ilse Aigner anschloss. 


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