„Die Landwirte im Landkreis Ebersberg können ab sofort Fördermittel aus dem neuen Kulturlandschaftsprogramm 2016 (KULAP) zur umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beantragen. Dazu gehört erstmals auch die Förderung der Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen, die für viele unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten besonders wichtig sind“, teilt der Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) mit.
Insgesamt stelle der Freistaat für das Kulturlandschaftsprogramm 2016 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 8,7 Millionen Euro zur Verfügung, erläuterte Thomas Huber: „Damit kann das Kulturlandschaftsprogramm sogar um wichtige Bereiche erweitert werden, wovon nicht nur unsere Landwirte, sondern wir alle profitieren.“
Derzeit nehmen 49.000 Bauern im Freistaat am KULAP teil. Die Neuausrichtung des Programms hatte im vergangenen Jahr die Rekordzahl von mehr als 43.000 Anträgen mit rund 77.000 Verpflichtungen ausgelöst.
Für folgende Maßnahmen können neue Anträge gestellt werden:
• Ökologischer Landbau
• Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung
• Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
• Umwandlung von Acker in Grünland – nur auf Moorstandorten
• Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
• Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten
• Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur
• Heumilch- Extensive Futtergewinnung
• Struktur- und Landschaftselemente
Außerdem können Rinderhalter, die schon bislang eine Prämie für die Sommerweidehaltung erhalten haben, ihre Verpflichtung um ein Jahr verlängern.
In der Diskussion um die steuerliche Behandlung der Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen, Feuerwehreinsätzen oder Vereinsaktionen hat der Ebersberger Landtagsabgeordnete Thomas Huber im Bayerischen Finanzministerium eine eindeutige Klarstellung erreicht. Die Nutzung bleibt auch weiterhin KFZ-steuerbefreit.
Nach der erneuten Diskussion um die Nutzung KFZ-steuerbefreiter landwirtschaftlicher Geräte im Rahmen des vorübergehenden Einsatzes bei Brauchtumsveranstaltungen beispielsweise beim Aufbau von Festen, beim Maibaumaufstellen oder an Faschingsumzügen hat sich der Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber im Finanzministerium erfolgreich für eine eindeutige Regelung im Sinne der Vereine eingesetzt. „Mir ist es wichtig, dass gerade unsere ehrenamtlichen Helfer, Vereinsmitglieder und Ausrichter von Veranstaltungen auf der sicheren Seite sind und auch im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten keine weiteren Kosten oder gar die Gefahr einer Strafverfolgung für die Helfer entstehen“, betont Thomas Huber.
Nachdem bereits die Frage der Zulassungspflicht im Sinne der Vereine und der Dorfgemeinschaften geklärt werden konnte, hat der Abgeordnete nunmehr auch erreicht, dass die KFZ-Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Geräte erhalten bleibt, auch wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, für nicht gewerbsmäßige durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen, zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen oder auf den An- und Abfahrten zu den genannten Einsätzen verwendet werden. Eine Strafbarkeit scheidet insoweit nach einer eindeutigen Stellungnahme des Bayerischen Fi-nanzministeriums aus.
„Hiervon sind nicht nur Volks- und Gemeindefeste, Feiern örtlicher Vereine, traditionelle Umzüge und Faschingsumzüge direkt umfasst, sondern auch deren Aufbau und Abbau gehören hier dazu. Landwirtschaftliche Zugmaschinen können ohne Bedenken für Brauchtumsveranstaltungen genutzt werden“, betont Thomas Huber. Eine KFZ-Steuerbefreiung für betroffene landwirtschaftliche Fahrzeuge bleibt somit erhalten, wenn die Fahrzeuge nur vorübergehend und unter entsprechender verkehrsrechtlich vorgegebener Weise für begünstigte örtliche Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden
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