Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Familien Anerkennung für die Erziehung von Kindern bekommen. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete und stv. Vorsitzende des sozialpolitischen Arbeitskreises der CSU-Landtagsfraktion Thomas Huber begrüßt es deshalb, wenn nun künftig alle Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, zusätzlich einen halben Entgeltpunkt mehr bekommen. „Jede dieser Frauen hat mit dem Großziehen von Kindern einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft geleistet“, sagt Huber und ergänzt: „Wir haben uns deshalb bereits 2013 für Verbesserungen bei der Rente für diese Mütter in Berlin eingesetzt“. Seit 2014 profitieren rund neun Millionen Frauen von einem Entgeltpunkt mehr, die vor 1992 Kinder bekommen haben. „Damit haben wir uns aber nicht zufriedengegeben und weitere Verbesserungen bei der Mütterrente gefordert. Dieses Versprechen haben wir erneut gehalten und zusätzliche Verbesserungen bei der Mütterrente gegen den erneuten, anfänglichen Widerstand der SPD durchgesetzt“, so Thomas Huber zur gestern beschlossenen Erhöhung der Mütterrente um einen halben Entgeltpunkt.
 
Das nun beschlossene Rentenpaket bedeutet für die betroffenen Mütter etwa 192 Euro mehr pro Jahr und Kind. Eine Mutter mit drei Kindern erhält also knapp 577 Euro zusätzlich pro Jahr. „Die vollständige Anerkennung der Erziehungsleistungen bleibt weiter auf unserer Agenda. Ich werde mich zusammen mit meiner Partei weiterhin unnachgiebig dafür einsetzen, dass am Ende alle Mütter mit Kindern vor 1992 den vollen Entgeltpunkt erhalten“, verspricht Huber. Er hofft, dass die SPD im Bundestag irgendwann ihren Widerstand aufgibt und endlich der langjährigen CSU-Forderung einer vollständigen Anerkennung nachkommt. Die Wertschätzung der Mütter und die Stärkung von Familien werde in Bayern schließlich großgeschrieben. Dies zeige sich auch an der Einführung des bayerischen Familiengeldes und des Landespflegegeldes im September.



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Erfreulicherweise wird die Gerechtigkeitslücke bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen auch in der Beamtenversorgung geschlossen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Beamtinnen und Beamten und unterstreicht die familienfreundliche Politik des Freistaates“, betonte Thomas Huber, Mitglied des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Mit der Mütterrente wird die Erziehungsleistung auch für vor 1992 geborene Kinder stärker in der Rente honoriert. Bayern wird diese Regelungen aus Fürsorge- und Gleichbehandlungsgründen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. „Bayern ist damit derzeit das einzige Bundesland, das die Mütterrente für seine Beamten übernimmt“, hob der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber hervor. „Damit sind wir erneut Vorreiter in puncto familienfreundlicher Politik.“

Im Ergebnis bedeutet die Übernahme der Mütterrente, dass die Leistungen für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder im System der Beamtenversorgung grundsätzlich verdoppelt werden – egal ob die Erziehung vor oder innerhalb des Beamtenverhältnisses liegt. „Wer seine Pension schon bezieht, wird ebenfalls von der Verbesserung durch die Mütterrente profitieren“, erläuterte Huber abschließend.

 

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„Seit dem gestrigen Tag schließen wir eine weitere Gerechtigkeitslücke. Es sind zum allergrößten Teil Frauen, deren Erziehungsleistung für auch vor 1992 geborene Kinder ab jetzt stärker in der Rente honoriert wird“, lobte Thomas Huber, Vorsitzender der AG Demographische Entwicklung der CSU-Landtagsfraktion, die gestern in Kraft getretene Mütterrente.

„Gerade wer die Mütterrente ideologisch verblendet diffamiert, der degradiert diese Frauen zu Frauen zweiter Klasse. Und das lassen wir nicht zu“, so Huber weiter. Gerade diese Frauen hätten damals wegen des schwierigeren Wiedereinstiegs in das Arbeitsleben und mangels Betreuungsplätzen längere Zeit für die Kindererziehung im Beruf aussetzen müs-sen. „Deshalb ist es nur gerecht, diese Frauen im Alter besser abzusichern“, so der CSU- Landtagsabgeordnete Thomas Huber.

Mütter beziehungsweise Väter erhalten für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich einen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Rentenpunkt bedeutet derzeit monatlich rund 28 Euro mehr Rente (Ost: 25 Euro).

 

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