Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

Die geplante Aufweitung des Straßenverlaufs an der Gabelung Münchener und Zornedinger Straße in Oberpframmern zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird vom Freistaat Bayern mit bis zu 130.000 Euro bezuschusst. Dies teilte die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Kerstin Schreyer dem Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber mit. Mit dieser Maßnahme wird neben einer allgemeinen Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere eine Verbesserung der Fußgängersituation angestrebt. Dazu wird der Gehweg auf Höhe Alter Wirt verbreitert und eine Querungshilfe auf der Zornedinger Straße von Ost nach West errichtet. „Mehr Verkehrssicherheit ist immer gut, vor allem, wenn sie den Fußgängern zugutekommt, die im Verkehr oft am schlechtesten geschützt sind. Insofern freue ich mich, dass die Gemeinde Oberpframmern hier die richtigen Schritte unternimmt und bedanke mich bei unserer Verkehrsministerin Kerstin Schreyer, dass das Vorhaben entsprechend unterstützt wird,“ freut sich der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber.  
 
Wie die Staatsministerin mitteilte, ist das Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und somit gemäß dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz förderfähig. Damit wird die Regierung von Oberbayern nun ermächtigt, Bewilligungen bis zu 130.000 Euro auszusprechen. Nachdem die Regierung von Oberbayern bereits die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat, kann die Umsetzung noch in den Sommerferien erfolgen.

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Bessere Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste und ein umfassendes Bürgerjahr. Das fordert die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und setzt sich auf Initiative des Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber dafür ein, dass künftig noch mehr junge Menschen Freiwilligendienste leisten können und sie dafür auch mehr Wertschätzung erfahren.

„Die Freiwilligen von heute sind oft die Fachkräfte von morgen, deshalb wollen wir die Freiwilligendienste attraktiver machen“ sagt Thomas Huber, der dieses wichtige Anliegen als Sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag schon lange vorantreibt. Konkret sollen dazu mehr Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst geschaffen, die finanzielle Unterstützung verbessert und Anrechnungsmöglichkeiten der Dienstzeit, etwa bei Wartesemestern, erleichtert werden.
 
Mit Hubers Antrag, der am Donnerstag im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags (mit nur einer Enthaltung) beschlossen wurde, wird die Staatsregierung zudem aufgefordert, einen breiten Dialog auf Bundesebene über die Einführung eines umfassenden Gesellschafts- oder Bürgerjahres anzustoßen.
 
Dazu Thomas Huber: „Freiwillige verdienen unsere Wertschätzung und Anerkennung – gerade für ihren weiteren Lebensweg. Deshalb wollen wir, dass praktische Zeiten in Ausbildung und Studium sowie bei Wartesemestern für Studienplätze einfacher angerechnet werden können. Auch eine Berücksichtigung bei der Rente oder eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Freiwillige und Hilfsdienste sind für mich denkbar“.
 
Zudem brauchen wir genug Stellen, damit jede/r, die/der möchte, in einen Pflege- oder sozialen Beruf hineinschnuppern kann. Außerdem stärkt dieser Einsatz den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hierzu kann auch ein ‚Gesellschafts- oder Bürgerjahr‘ einen Beitrag leisten. Uns ist wichtig, dass die Ausgestaltung in einem breiten, gesamtgesellschaftlichen Dialog entwickelt wird. Diesen wird Huber und die CSU-Fraktion in den nächsten Monaten vorantreiben.
 
„Gerade ein praktisches Gesellschafts- oder Bürgerjahr könnte jungen Menschen weitere Perspektiven eröffnen und die bestehenden Angebote sinnvoll ergänzen. Uns ist wichtig, dass gerade unsere jüngere Generation den Staat nicht als anonymes wesenloses Bürokratie-Gebilde sehen, sondern dass wir uns alle für unser lebendiges Zusammenleben verantwortlich einbringen“ erklärt der Landtagsabgeordnete aus Grafing.
 
Bundesweit gibt es derzeit mehr Interessierte für Freiwilligendienste als Plätze. Von etwa 150.000 Interessierten pro Jahr finden nur 100.000 Menschen einen Platz.

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Auf Einladung von Pfarrer Waldherr hielt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber am vergangenen Samstag in der Anzinger Pfarrkirche eine Predigt im „Querbeet-Gottesdienst“ mit dem Titel ‚Demokratie – ein Auslaufmodell?‘ Unter dem Titel „Querbeet“ feiert die Pfarrgemeinde Anzing Gottesdienste der etwas anderen Art, bei der aktuelle Entwicklungen zum Thema gemacht werden und Gottesdienste mit moderner Musik umrahmt werden. 

Nach einem historischen Rückblick über die Entstehung der Demokratie im alten Griechenland predigte Thomas Huber über die Chancen und Risiken der Demokratie. In seiner Rede, die Sie im Anhang nachlesen können, zog Huber mehrfach Parallelen zwischen demokratischen und christlichen Werten und hob die Bedeutung eines intakten Moralkompasses der Bürgerinnen und Bürger für eine funktionierende Demokratie hervor. Huber sprach auch offen die aktuellen Herausforderungen der katholischen Kirche an: „Eine moderne und zeitgemäße Kirche müsse Antworten auf die Missbrauch-Skandale und rückläufigen Kirchenmitgliederzahlen finden und dürfe sich einer Erneuerung nicht verweigern“, so der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion. 

Als Risiko für Demokratien nannte Huber vor allem die Populisten, die aus Krisen wie der aktuellen Corona-Pandemie „Honig saugen“ wollen. Diese würden durch krude Verschwörungstheorien und Kritik an teils langsamen Entscheidungsprozessen die Handlungsfähigkeit von Demokratien generell anzweifeln und stattdessen auf die vermeintlich viel „effizienteren“ und „schnelleren“ autoritären Regierungen verweisen. In der Realität sähe die Situation in Autokratien aber bei weitem nicht so rosig aus, wie es oftmals dargestellt wird. 
Die „Demokratie-Predigt“ stieß bei den Kirchgängern, die auch aus anderen Gemeinden im Landkreis gekommen waren, auf offene Ohren und wurde überaus positiv aufgenommen. Es wurde sogar angeregt, die Predigt auch in anderen Pfarrgemeinden vorzutragen.

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Zehn Schulen im Landkreis Ebersberg bekommen dank Fördergeldern des Freistaats einen deutlich schnelleren Internetanschluss. „Unser Ziel: Glasfaseranschluss für jede öffentliche Schule im Freistaat! Mit unserer Unterstützung von zehn Schulen im Landkreis Ebersberg bei der Anbindung an ein zukunftsfestes Glasfasernetz kommen wir diesem Ziel wieder einen Schritt näher!“, so Finanzminister Albert Füracker anlässlich der virtuellen Übergabe des Förderbescheids nach der Bayerischen Glasfaser-WLAN Richtlinie.
 
Freistaat fördert Gigabit-Anschlüsse an Ebersberger Schulen: 7.500 Schüler profitieren

Auch der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber begrüßt die Förderzusage für die Schulen im Landkreis: „Corona hat offengelegt, dass es viel Nachholbedarf bei der Digitalisierung der Schulen gibt. Mit dem Gigabit-Ausbau gewinnt die Bildung bei uns im Landkreis weiter an Qualität und erleichtert den Schulalltag für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler“, so Huber. 
 
Von dem Förderbescheid des Finanzministeriums profitieren die Dr.-Wintrich-Realschule und die Landwirtschaftsschule in Ebersberg, das Max-Mannheimer-Gymnasium und die Johann-Comenius-Schule in Grafing, die Lena-Christ-Realschule und das Franz-Marc-Gymnasium in Markt Schwaben, die Dominic-Brunner-Realschule und die Seerosenschule in Poing, das Gymnasium in Kirchseeon und das Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten. Alle diese Schulen werden nun mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angebunden.
 
Der Glasfaseranschluss der öffentlichen Schulen ist ein ganz zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Bereits jetzt sind über 98 Prozent der öffentlichen Schulen mit schnellem Internet versorgt. Um Bayerns Bildungsstätten digital optimal aufzustellen, geht der Freistaat noch weiter und fördert die Erschließung mit leistungsfähiger Glasfaser. „Mit einer Förderung von 429.332 Euro profitieren künftig 7.500 Schülerinnen und Schüler an Ebersberger Schulen von höchsten Bandbreiten“, so Thomas Huber. 
 
99 Prozent der öffentlichen Schulen in Bayern sind mit Glasfaser erschlossen oder haben die Glasfasererschließung angestoßen. Mindestens 1 Gbit/s ist aktuell an 68 Prozent der öffentlichen Schulen im Freistaat verfügbar.

Neben der Förderung von direkten Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser wird der Breitbandausbau auch für Privathaushalte und Unternehmen seit Jahren vorangetrieben. Bayern ist mit seiner im März 2020 in Kraft getretenen Bayerischen Gigabitrichtlinie europaweit Vorreiter bei der Förderung in Gebieten, wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s verfügbar ist (sog. „graue Flecken“). Für die bayerischen Kommunen bestehen damit beste Rahmenbedingungen, um den Ausbau der High-Speed-Netze voranzutreiben. Der Erfolg der vergangenen Jahre ist im kürzlich veröffentlichten Bericht Digitale Infrastruktur in Bayern 2021 mit regionalen Zahlen und Grafiken dargestellt und kann eingesehen werden unter: www.schnelles-internet-in-bayern.de

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Pflegerinnen und Pfleger haben - wie andere Beschäftigte des Gesundheitswesens auch – während der Corona-Pandemie viel für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger geleistet. Dabei hat die Pandemie wie unter dem Brennglas die strukturellen Herausforderungen im Bereich der Pflege einmal mehr hervorgehoben.

"Ich bin deshalb sehr froh, dass die Bundesregierung nun endlich Schritte zur Reform der Pflege eingeleitet und ein entsprechendes Maßnahmenpaket verabschiedet hat. Auf diese rasche Pflegereform habe ich auch als sozialpolitischer Sprecher über die gesamte Legislaturperiode hinweg gedrängt. Besonders wichtig war mir dabei immer eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte und mehr finanzielle Unterstützung für die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Ich bin froh, dass sich beide Punkte in der Reform wiederfinden", so Thomas Huber.
 
Pflegekräfte sollen regelhaft nach Tarif bezahlt werden: 
Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.
 
Pflegebedürftige sollen nicht überfordert werden:
Eine bessere Bezahlung führt zu steigenden Kosten. Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dadurch nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Damit entlasten wir die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar – z.B. nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rd. 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rd. 638 Euro im Monat. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um 5 Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
 
Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden dürfen: 
Pflegefachkräfte erhalten künftig mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels im Sinne der Pflegebedürftigen. Außerdem sollen die Fachkräfte eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen dürfen (z. B. bei Dekubitusversorgung, Kompressionsverbänden, etc.). 
 
Pflegebedürftige sollen u. a. nach einem Krankenhausaufenthalt besser versorgt werden (Kurzzeitpflege): 
Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf z. B. nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.
 
Pflegeversicherung soll Bundeszuschuss erhalten:
Ab dem Jahr 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.
 
Für Pflegeheime soll einheitlicher Personalschlüssel gelten: 
In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 1. Januar 2020 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.  
 
Dazu Thomas Huber: "Das sind meiner Meinung nach wichtige Schritte in die richtige Richtung, um unsere Pflege fit für das beginnende Jahrzehnt zu machen. Klar ist: ein 'weiter so' wäre nicht mehr lange gut gegangen!"

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