Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag Thomas Huber informiert, dass der Freistaat Bayern ein Modellprojekt auf den Weg gebracht hat, welches Kommunen bei der Einführung eines Mietsystems für Lastenräder unterstützt. Huber, der in Grafing selbst immer wieder mit dem familieneigenen Lastenfahrrad unterwegs ist, ist überzeugt davon, dass diese durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten einen Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität in den Kommunen leisten und bei vielen alltäglichen Erledigungen zum Einsatz kommen können. Er fordert die Landkreiskommunen zur Teilnahme auf: „Das Projekt ist eine hervorragende Möglichkeit, vielen Bürgerinnen und Bürgern die Erprobung von Lastenrädern im Alltag zu ermöglichen. Ich hoffe daher, dass sich möglichst viele unserer Gemeinden im Landkreis Ebersberg für dieses Modellprojekt bewerben.“

Das Verkehrsministerium fördert die Anschaffung der Räder sowie die technische Ausstattung für das Mietsystem mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Damit die Bürgerinnen und Bürger das Lastenradangebot in möglichst großem Umfang nutzen, wird den beteiligten Kommunen eine kostenfreie fachliche Beratung und Begleitung zur Seite gestellt, um das Mietsystem an die lokalen geografischen, infrastrukturellen, demografischen und institutionellen Gegebenheiten der Kommunen anzupassen. Lastenräder dienen zur Beförderung der Kinder und zum Transport von sperrigem Gepäck oder einem Großeinkauf – und können so Fahrten mit dem privaten PKW ersetzen.  Da sie in der Anschaffung kostspielig sind, sehen viele Einzelpersonen noch von einer privaten Anschaffung ab. Ein Leihsystem könnte daher der geeignete Ansatz sein, für die emissionsfreien Transporter zu werben.

Thomas Huber hat auch als Grafinger Stadtrat bereits gute Erfahrungen mit den Lastenrädern gemacht. „Seit März fördert die Stadt Grafing die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 500€, viele Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot bereits begeistert wahrgenommen. So fördern wir auf lokaler Ebene die Verkehrswende und verbessern unsere CO2-Bilanz. Mit dem Pilotprojekt der Staatsregierung können Kommunen das Konzept nun mit weit weniger finanziellem Risiko ausprobieren“

 

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„Der Freistaat zeigt sich auch in der Corona-Krise weiterhin als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. Gerade mit Blick auf den Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden wir in Bayern nicht sparen“, sagt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber. „In diesem Jahr fließen insgesamt 10.493.000 Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in unseren Landkreis.“ Besonders hohe Zuwendungen gehen an den Neubau der Grundschule in Vaterstetten und die Generalsanierung und Erweiterung der Grafinger Grundschule. Im Landkreis Ebersberg werden folgende Projekte gefördert:



Die Fördermittel für alle bayerischen Gemeinden und Landkreise werden heuer erneut um 50 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro erhöht. Vor allem Schulen, schulische Sportanlagen und Kinderbetreuungseinrichtungen profitieren. „Insbesondere freut mich, dass der Kita-Ausbau im Landkreis vorangeht. Mit unserer massiven Unterstützung für Neubauten und Erweiterungen von Krippen, Kindergärten und Horten können die Kommunen zusätzliche Betreuungsplätze anbieten – das ist gerade in unserem stark wachsenden Landkreis wichtig“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber.
 
Die Zuweisungen hat das Bayerische Finanzministerium heute bekanntgegeben. „Die erheblichen Fördermittel sind besonders jetzt ein wichtiges Signal an die Kommunen, die vielerorts den Gürtel aufgrund der Corona-Krise enger schnallen müssen.“, sagt Huber zur Haushaltspolitik der CSU. Insgesamt werden die Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden in diesem Jahr die Rekordsumme von 10,29 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.

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Seit 2016 sammeln die Volksmusiker Marianne und Michael Hartl unter dem Dach des von ihnen gegründeten Vereins „Frohes Herz“ Gelder für soziale Zwecke. Über 500.000 € sind seitdem zusammengekommen und viele Kliniken, Seniorenheime und Hilfseinrichtungen konnten daraus bereits unterstützt werden.

In dieser Woche brachte das Musiker-Ehepaar 100 Schutzvisiere und 20 FFP2-Masken in die Kreisklinik Ebersberg. Gemeinsam mit Marianne und Michael kamen auch Landrat Robert Niedergesäß, Landtagsabgeordneter Thomas Huber und Michael Kundler aus Vaterstetten in die Klinik. Sie nutzten die Gelegenheit, vor Ort ihre Anerkennung für die Klinikmitarbeiter auszusprechen.

Prof. Thomas Bernatik, Chefarzt der Medizinischen Klinik I, nahm die wichtige Schutzausrüstung mit Dank entgegen und berichtete über die bisherigen Erfahrungen bei der Behandlung von Corona-Patienten in der Kreisklinik Ebersberg.

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Das bayerische Kabinett hat am 5. Mai schrittweise Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen und auch die allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Das wurde nur deshalb möglich, weil Bayern in der Corona-Pandemie durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben ist.

Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.

Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnen wir ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren.

Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

Seit 7. Mai ist nun erlaubt, neben der engeren Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister auch Angehörige eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.

Alle weiteren Informationen zu den Beschlüssen:
Berichte aus den einzelnen Kabinettssitzungen


 

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