Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber wurde von der CSU-Landtagsfraktion zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises für Sozialpolitik gewählt. „Ich freue mich, dass ich diese Aufgabe für meine Fraktion übernehmen darf“, so Huber. Als stv. Vorsitzender des CSU-Arbeitskreises „Arbeit und Soziales, Familie, Jugend und Integration“ will er die bisherige erfolgreiche Arbeit der Fraktion fortsetzen, brennende soziale Themen aber noch stärker in den Vordergrund rücken.

Mehr „Sozial-Investitionen“ und neues „Familiengeld“ 

„Obwohl es Bayern so gut geht wie nie zuvor in seiner Geschichte und der Freistaat so viel wie noch nie in unsere Heimat investiert, besteht bei bestimmten Personengruppen Handlungsbedarf. Ich denke hier insbesondere an die Bekämpfung des Armutsrisikos im Alter, die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Großstädten, die Unterstützung von in sozialen Berufen Tätigen, Alleinerziehende oder junge Familien. Hier brauchen wir noch stärker am Bedarf orientierte Lösungen, an deren Erarbeitung ich mich  auch und insbesondere in der neuen Funktion intensiv beteiligen werde“, so Thomas Huber. 

Derzeit plant die CSU gemeinsam mit der Staatsregierung die Einführung des neuen ‚Familiengelds‘, mit dem Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter sein wird. Das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld sollen gebündelt und zu einem Bayerischen Familiengeld weiterentwickelt werden. Mit dem Familiengeld erhalten Familien für das zweite und dritte Lebensjahr für jedes Kind monatlich 250, insgesamt 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind gibt es für jedes Kind monatlich 300, insgesamt 7.200 Euro. Huber: „Das ist schon eine ordentliche Hausnummer, mit der wir die Wahlfreiheit der Eltern weiter stärken wollen.“

Aktuell stehen die Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt mit 2018 mit einem Volumen über rund 1 Milliarde Euro an. Der Abgeordnete will sich in allen Gremien dafür einsetzen, dass für die sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürger im Freistaat noch mehr investiert wird.


 

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Die Bayerische Staatsregierung hat bei ihrer letzten Kabinettssitzung Nachbesserungen beim Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) verkündet. Dabei wurden auch Forderungen der Experten berücksichtigt, die Thomas Huber vor rund einer Woche im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Forum Sozialer Landkreis Ebersberg“ zu einem Runden Tisch eingeladen hatte. „Ich bin erleichtert, dass unter anderem die Unterbringungsdatei ersatzlos gestrichen wird. Für die Betroffenen hätte dies nach meinem Dafürhalten einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff bedeutet und zu deren Stigmatisierung geführt“, so Huber. Da er sich als Mitglied des Sozialausschusses seit längerem mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigt, hatte er Georg Knufmann, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Prof. Peter Zwanzger (Leiter des kbo-Inn-Salzach-Klinikums), Andreas Bohnert (Caritas-Kreisgeschäftsführer), Dr. Hermann Büchner und Carolin Sinemus vom Landratsamt Ebersberg sowie Bärbel Baumann vom Betreuungsverein „Die Brücke“ zum Fachgespräch eingeladen. Als Experte stand Dr. Michael Hübsch als zuständiger Referatsleiter aus dem Bayerischen Sozialministerium zur Verfügung.

Forum Sozialer Landkreis Ebersberg ist wichtige Gesprächsplattform

Es hat sich erneut gezeigt, dass das von Thomas Huber initiierte ‚Forum Sozialer Landkreis Ebersberg‘ eine wichtige Plattform ist, um Gesetzesvorhaben mit Beteiligten bereits im Vorfeld zu diskutieren und Änderungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren. „Ich möchte Gesetzgebungsprozesse aktiv begleiten und die kritische Auseinandersetzung mit den Akteuren von vor Ort suchen. Dazu ist es mir ein großes Anliegen, die Beteiligten aus der Region über den jeweils aktuellen Stand eines Gesetzentwurfs aufzuklären und deren Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess miteinzubeziehen“, erklärte Huber.

Bei dem BayPsychKHG geht es um die zwangsweise Unterbringung von Menschen mit psychischer Erkrankung – im Volksmund auch Zwangseinweisung genannt. Kritik am neuen Gesetzesvorhaben wurde auch deshalb laut, da den Befugnissen seitens der Behörden viel mehr Raum eingeräumt wurde, als den Bedürfnissen der Patienten. Dr. Hübsch aus dem Sozialministerium begründete diese ‚Unwucht‘ mit der Tatsache, dass es sich bei Unterbringungen um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handele und deshalb präzise ausformulierte Regelungen für die jeweiligen Befugnisse der Behörden nötig seien. Dies diene letztendlich der Rechtssicherheit und somit dem Schutz der untergebrachten Personen. „Die Hilfe für die Kranken muss im Vordergrund stehen. Eine Unterbringung muss zudem immer die letzte Option bleiben, nachdem alle verfügbaren Hilfsangebote ausgeschöpft wurden“, fordert Huber und verwies bei dieser Gelegenheit auf die wichtige Aufgabe des Ebersberger Krisendienstes Psychiatrie.

Aufgrund seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats im kbo-Klinikum Taufkirchen und als Mitglied des zuständigen Sozialausschusses im Landtag hat sich Thomas Huber bereits vor einiger Zeit aktiv in das Verfahren eingebracht. Über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird in Bayern seit über 20 Jahren diskutiert. Auch aufgrund der Anforderungen an die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung sowie der Erfahrungen der vor wenigen Jahren geschaffenen Maßregelvollzugsbeiräte in den Kliniken kam im Jahr 2014 neue Dynamik in den Prozess.
Der Gesetzentwurf wird neben der Streichung der Unterbringungsdatei noch an weiteren Punkten überarbeitet: Die doppelte Aktenführung wird wegfallen, die Gleichrangigkeit von Heilung und Gefahrenabwehr soll hergestellt werden und es wird darauf verzichtet, die Besuchskommissionen durch Unterbringungsbeiräte zu ersetzen. „Ich danke der Staatsregierung, dass sie die Anregungen und Bedenken von Betroffenen und Beteiligten ernst genommen hat und den Gesetzentwurf auch um die Punkte nachgebessert hat, die beim Runden Tisch in Ebersberg von den Experten angesprochen wurden“, so das Fazit von Thomas Huber.

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Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete (CSU) Thomas Huber wurde am Mittwoch in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags einstimmig zum neuen Stv. Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben“ gewählt.

„Ich gehöre der Enquete-Kommission bereits seit ihrer Einsetzung im Juli 2016 an und freue mich, auch in dieser neuen führenden Funktion an der Erarbeitung von Vorschlägen für eine gelingende Integrationspolitik im Freistaat mitarbeiten zu können. Die Kommission hat sich bisher unter anderem mit den Themen Sprache, Erziehung und Bildung, gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Wohnen, Stadtentwicklung und Religion befasst. Dazu will sie noch vor der Sommerpause einen Bericht mit Empfehlungen an die Bayerische Staatsregierung vorlegen.“

Thomas Huber wies in einer ersten Stellungnahme nach seiner Berufung darauf hin, dass der Landesgesetzgeber mit dem neuen Bayerischen Integrationsgesetz, das er maßgeblich mitgestaltet hat, vorbildliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration gesetzt habe: „Es folgt dem Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘.“ Das heiße konkret: „Wir fördern die Integration der Menschen, die bei uns anerkannt leben – wir fordern sie aber auch ein. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben ohne Parallelgesellschaften gelingen.“

Der neue Stv. Vorsitzende der Enquete-Kommission betonte, „dass Bayern wirklich stolz sein kann auf das, was wir in den vergangenen Jahren für die Integration geleistet haben. Menschen mit Migrationshintergrund haben in Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote, die niedrigste Hartz-IV-Quote, aber die höchste Erwerbstätigenquote. Allen, die daran im Landkreis Ebersberg und in Bayern mitgearbeitet haben, danke ich sehr herzlich! Sie haben großen Anteil daran, dass Bayern das Modellland der gelebten Integration in Deutschland ist.“
 

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Wir erleben seit Jahren einen gesellschaftlichen Wandel mit einer alternden Bevölkerung und zudem steigt die Lebensspanne aufgrund der Fortschritte im Gesundheitssystem und zahlreicher weiterer Faktoren stetig an. „Auf die positiven und negativen Auswirkungen des demografischen Wandels müssen sich alle gesellschaftlichen Akteure einstellen, ob als Staat, die Wirtschaft oder man selbst bei seiner individuellen Lebensplanung“, so Thomas Huber, der auch Demografiepolitischer Sprecher seiner Fraktion im Landtag ist. Aufgrund dieser Funktion und seiner Arbeit im Sozialausschuss beschäftigt er sich vielfach mit den brennenden Themen Gesundheit und Pflege sowie einer besseren Teilhabe für ältere Menschen am öffentlichen Leben. „Für mehr Lebensqualität im Alter muss man frühzeitig die richtigen Weichen stellen und das betrifft sämtliche Bereiche: Bauen und Wohnen, Gesundheit und Ernährung oder die Freizeit im Allgemeinen und vieles mehr“, so Huber und weiter: „Ein Besuch der Seniorenmesse lohnt sich nicht nur für Senioren und Rentner sondern auch für jene, die es irgendwann werden - also im besten Fall für uns alle.“ Thomas Huber wird sich selbst auch vor Ort über das breite Angebot informieren und steht interessierten Besucherinnen und Besuchern am Stand der Seniorenunion (Halle A5, Stand 326) am 21. April von 14:00 - 16:00 Uhr für Gespräche zur Verfügung.

Deutschlands größte 50plus Messe „Die 66“ findet vom 20. - 22. April 2018 in der Messestatt Ost statt. Der Eintrittspreis beträgt vor Ort 7 Euro. Wer sich beeilt, der kann noch eines der kostenlosen Tickets in Thomas Hubers Abgeordnetenbüro ergattern. Kontakt unter Tel. 08092/865770 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.




 

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Die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz wird auch dieses Jahr in besonderer Weise vom Freistaat gewürdigt. Mit der Auszeichnung „Job Erfolg 2018“ werden private und öffentliche Arbeitgeber geehrt, die beispielhafte Anstrengungen unternehmen. „Zahlreiche Betriebe und Behörden bemühen sich seit langem vorbildlich um die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Diese Auszeichnung soll neben der Wertschätzung des bisher geleisteten auch darauf aufmerksam machen, dass es trotz der großen Erfolge noch Luft nach oben gibt“, so Thomas Huber. Auch aufgrund seiner früheren Tätigkeit beim Bayerischen Roten Kreuz ist er in besonderer Weise für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie für die Notwendigkeit von behindertengerechten Arbeitsplatzbedingungen sensibilisiert.

Huber zufolge gebe es noch nicht genügend behindertengerechte Arbeitsplätze. „Leider haben einige Firmenchefs und Personalverantwortliche immer noch falsche Vorstellungen. Es ist egal, ob man als Rollstuhlfahrer im Büro arbeitet oder ein gehörloser Programmierer ist. Es kommt immer auf die besonderen Fähigkeiten an und oft sind Menschen mit Einschränkungen zu mehr Leistung bereit, als Menschen ohne Behinderungen. Deswegen müssen die vorbildlichen Arbeitgeber an die Öffentlichkeit herantreten und so hoffentlich weitere Unternehmen anregen, es ihnen gleich zu tun. Frei nach der Devise: Gutes tun und darüber reden!“ Nähere Informationen zu den Bewerbungskriterien und zu den Formularen gibt es im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/joberfolg.

 

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Psychische Erkrankungen sind immer noch ein Tabuthema und daher fällt es Betroffenen oftmals nicht leicht, sich Rat und Hilfe zu holen. Der vor rund einem Jahr seitens des Bezirks Oberbayern geschaffene Krisendienst Psychiatrie in Ebersberg ist nach Meinung des Eberberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber ein wertvoller Baustein im System.

Neues Gesetz vollzieht wichtige Weichenstellungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

„Psychische Erkrankungen müssen noch mehr in den Fokus unserer Gesellschaft rücken. Mit einem Runden Tisch möchte ich einen Beitrag dazu leisten“, so Huber. Gemeinsam mit Experten und Akteuren aus der Region wird Huber am kommenden Freitag den Entwurf für das Bayerische Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz (BayPsychKHG) diskutieren, das in Kürze im Landtag beraten wird. Fachreferent ist der Leiter des Referats Maßregelvollzug im Bayerischen Sozialministerium Dr. Michael Hübsch. Huber: „Mir ist es wichtig, dass wir den Prozess im Landtag auch aus der Ebersberger Perspektive aktiv begleiten, denn das Gesetz wird wichtige Weichenstellungen für Betroffene und die Kliniklandschaft stellen. Die Anregungen vom Runden Tisch werde ich in die Beratungen im Landtag miteinfließen lassen.“

Der Runde Tisch zum BayPsychKHG ist nach dem Runden Tisch für Menschen mit Behinderung bereits die zweite Veranstaltung des von Huber initiierten „Forums Sozialer Landkreis Ebersberg“. Huber hat dieses neue Forum ins Leben gerufen, um alle brennenden Sozialthemen und die vielfältigen Herausforderungen durch den demografischen Wandel mit den jeweiligen beteiligten Akteuren zu diskutieren. „Um bedarfsgerechte und vor allem nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, muss die Politik Hand in Hand mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen“, meint Huber. Die nächsten Veranstaltungen des Forums Sozialer Landkreis Ebersberg befinden sich bereits in der Planung.

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Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lädt zu einem Blaulichtempfang am Samstag, 14. April 2018 mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann ein. Dazu wurden vom Ebersberger Stimmkreisabgeordneten alle Haupt- und Ehrenamtlichen der Ebersberger Blaulichtorganisationen eingeladen. „Beim Blaulichtempfang drücken wir den zahlreichen Retterinnen und Rettern der verschiedenen Organisationen unsere besondere Wertschätzung aus“, sagte Huber.

„Neben einem offiziellen Programm möchten wir unseren Gästen, die ja ehrenamtlich und oftmals im Schichtdienst arbeiten, die Möglichkeit bieten, diesen Tag mit ihren Familien zu verbringen“, so der Landtagsabgeordnete. Deshalb werde während der gesamten Veranstaltung von 10.00 bis 14.00 Uhr ein Unterhaltungsprogramm für Kinder angeboten. Auch Partner/innen können am offiziellen Teil und an der anschließenden an einer Landtagsführung teilnehmen.


ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich bis Donnerstag,12. April 2018 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 089/4126-2282 an. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch Ihre vollständige
Adresse und ggf. das Alter Ihres Kindes/ Ihrer Kinder an.

PROGRAMM hier

 

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Die Gemeinde Pliening erhält für den Ausbau der Kinderbetreuung in Landsham Fördermittel in beträchtlicher Höhe. Die Fördermittel für die Schaffung von 111 neuen Betreuungsplätzen sowie weitere Baumaßnahmen in der Einrichtung speisen sich aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm SIP des Bundes (848.000 Euro) und aus dem kommunalen Finanzausgleich FAG des Freistaates (980.000 Euro). „Der Freistaat Bayern wird seiner Verantwortung beim Ausbau der Kinderbetreuung mit dieser kräftigen Investition in hervorragender Weise gerecht“, sagte der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber, der vor einiger Zeit die Bürgermeister im Landkreis angeschrieben und über diese Fördermöglichkeit informiert hat.

4. Sonderinvestitionsprogramm SIP

„Beim Ausbau von Betreuungsplätzen hat der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die dafür zuständigen Kommunen durch kontinuierlich steigende freiwillige Leistungen finanziell unterstützt. Ich begrüße das sehr, denn gerade bei uns im stark wachsenden Landkreis Ebersberg ist diese finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung“, so Huber. Mit dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stellt der Bund Bayern Mittel in Höhe von 178 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Der Freistaat Bayern wird die Mittel den Kommunen - wie bei den vorangegangenen Investitionsprogrammen - in voller Höhe den Kommunen zur Verfügung stellen. Zusätzlich gewährt Bayern die FAG-Mittel. Mit den Bundesmitteln kann eine wesentliche Verstärkung der Förderung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 35 % der zuweisungsfähigen Ausgaben erreicht werden. Eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft wird also mit insgesamt 85 Prozent gefördert. Huber weist darauf hin, dass Anträge noch bis zum 31. August 2019 bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden können. 

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„Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. Wir erleichtern daher künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit“, erklärt Huber, CSU-Landtagsabgeordneter für den Stimmkreis Ebersberg. Mit der im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter: „In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert“, macht Huber deutlich. „Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen“, erklärt Huber weiter: „Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade die kleinen und mittelständischen Firmen aus unserem Landkreis auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.“

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus gutem Grund nicht geben, erläutert Thomas Huber, der selbst seit seiner Jugend in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert ist und seit einem Jahr Landesvorsitzender der Wasserwacht Bayern ist: „Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jede und jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch. Wir unterstützen mit der heutigen Gesetzesänderung gerne die Fälle, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann. Der Regelfall darf das aber nicht werden, sonst werden sich Arbeitgeber irgendwann hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. „Damit unterstützen wir die Ehrenamtler, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten“, so Huber. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete verbindet die Verabschiedung des Gesetzes im Namen der CSU-Fraktion mit einem großen Lob an alle Ehrenamtlichen: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen aus dem Landkreis Ebersberg, die sich hier engagieren.“


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