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Pilotprojekt im LKR EBE: Digitale Bauanträge ab März 2021 möglich

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Pilotprojekt im LKR EBE: Digitale Bauanträge ab März 2021 möglich Gebäudeplan Symbolfoto: Lorenzo Cafaro auf Pixabay

Als einer der ersten Landkreise in Bayern ermöglicht Ebersberg ab dem 1. März 2021 ein digitales Baugenehmigungsverfahren. Ab März können Bürgerinnen und Bürger oder die beauftragten Planer die notwendigen Unterlagen dort bequem zu jeder Zeit online einreichen. Nachdem das Konzept zunächst im Landkreis Traunstein getestet wurde, erweitert sich das Pilotprojekt nun auf den Landkreis Ebersberg und drei weitere Landkreise.
 
Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag Thomas Huber ist zufrieden mit der Vorreiterrolle, die der Landkreis Ebersberg hier einnimmt: „So sieht moderner Dienst am Bürger aus! Bauanträge waren früher mit viel Papierkram und großem Verwaltungsaufwand verbunden. Mit der Digitalisierung erleichtern wir den Prozess sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiter in den Baubehörden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie.“
 
Natürlich ist auch weiterhin ein Antrag in Papierform möglich. Hier kommen ebenfalls Erleichterungen auf Antragssteller zu: Musste man bislang die Bauanträge noch in dreifacher Ausfertigung einreichen, reicht ab dem 1. März eine Ausfertigung, da das Material ohnehin digitalisiert wird.
 
Der digitale Bauantrag für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines gemeinsam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales angestoßenen Pilotprojekts mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, führen den Nutzer durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.
 
Ziel ist es, dass die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung bald in weiteren Landkreisen und damit ganz Bayern möglich ist. Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Letztere tritt am 1. März 2021 in Kraft treten. Ab diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen. Zeitgleich werden weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.
 

 
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