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Huber informiert: Novemberhilfen ab sofort abrufbar

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Huber informiert: Novemberhilfen ab sofort abrufbar Bild: www.bundesregierung.de
Gute Nachrichten für alle betroffenen Unternehmen: Die Novemberhilfe für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe und Selbständige kann ab sofort beantragt werden. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Anträge für die Novemberhilfe können ab jetzt auf der bundeseinheitliche Antragsplattform online gestellt werden.

Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Die Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Damit erhalten die Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung auf https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ ist ein ELSTER-Zertifikat.

Weiterführende Informationen zum Gesamtvolumen, zur Antragsstellung und weitere Antworten auf Ihre Fragen dazu finden Sie auch hier
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