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Corona-Pandemie: Unterstützungs- möglichkeiten für Beschäftigte

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Corona-Pandemie: Unterstützungs- möglichkeiten für Beschäftigte (c) Thomas Huber MdL

Wegen der Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen wurden, erleiden nicht nur Unternehmen und Betriebe Einbußen. Auch Beschäftigte und ihre Familien müssen zum Teil erhebliche Einkommensausfälle hinnehmen und gleichwohl ihre Fixkosten – Miete, Strom, Lebensmittel – weiterbezahlen. 

Die öffentliche Hand stellt etliche Leistungen zur Verfügung, um den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Leistungen können zum Teil auch kombiniert werden.

Einige dieser Leistungen werden mit auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD- Bundestagsfraktionen am 27. März 2020 beschlossenen„Sozialschutz-Paket“ sowie einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Zeit der akuten Corona-Krise sogar ausgeweitet, Zugangshürden wurden gesenkt

Der sozialpolitische Arbeitskreis der CSU-Landtagsfraktion hat ein Info-Blatt zusammengestellt, das Beschäftigten und ihren Familien eine Übersicht über die bestehenden Unterstützungsleistungen und die neuen mit dem Corona-Sozialschutz-Paket geplanten Möglichkeiten gibt – von Lohnfortzahlung bei Betreuung der Kinder über den Schutz von Mieterinnen und Mietern bis zum Kurzarbeitergeld.

Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigte (Stand 27.3.2020)

A. Kurzerarbeitergeld (SGB III)
B. Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
C. Arbeitslostengeld (SGB III)
D. Schutz für Mieterinnen und Mieter und Verbraucherdarlehen
E. Wohngeld
F. Kinderzuschlag
G. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
H. Bayerisches Familiengeld
I. Bayerisches Krippegeld

Das Infoblatt steht im Anhang zum Download zur Verfügung.

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