Diese Seite drucken

€ 5,96 Mio. für den kommunalen Hochbau im Landkreis Ebersberg

|  
(1 Stimme)
€ 5,96 Mio. für den kommunalen Hochbau im Landkreis Ebersberg (c) Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber teilt mit, dass der Freistaat Bayern auch in diesem Jahr wieder kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis unterstützt. „Der Freistaat fördert Baumaßnahmen in unserem Landkreis mit insgesamt 5,96 Mio. Euro. Damit zeigt der Freistaat erneut, wie wichtig ihm der kontinuierliche Ausbau von Schulen und Kitas ist“, so der Abgeordnete Huber, der sich stets für die finanzielle Unterstützung der Kommunen und der notwendigen Infrastruktur einsetzt und ergänzt: „Diese Förderung ist ein wichtiger Eckpfeiler beim Erhalt und Bau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gerade im stetig wachsenden Landkreis Ebersberg. Diese hohen Investitionen kommen nicht nur allen heutigen Kindern und Jugendlichen zugute, sondern wir sind damit auch vor dem Hintergrund der anhaltend starken Bevölkerungsentwicklung gut aufgestellt.“

Folgende Baumaßnahmen, für die sich der Stimmkreisabgeordnete eingesetzt hat, werden vom Freistaat unterstützt, wie heute vom Bayerischen Finanzministerium bekanntgegeben wurde:




Kommunale Ausgleichsleistungen auf Rekordniveau

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Der kommunale Finanzausgleich weist 2018 mit über 9,5 Milliarden Euro erneut ein Rekordvolumen auf. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Aufgrund des nach wie vor ungebrochen hohen Investitionsbedarfs der Kommunen insbesondere beim Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen wird der Haushaltsansatz für die Förderung des kommunalen Hochbaus in 2018 auf dem hohen Niveau von insgesamt 500 Millionen Euro fortgeführt.

Bedarf der Kommunen wird erneut vollumfänglich gedeckt

„Es ist sehr erfreulich, dass mit den verfügbaren Mitteln der von unseren Kommunen für dieses Jahr angemeldete Bedarf wie in den vergangenen Jahren vollumfänglich gedeckt werden kann“, so Thomas Huber. Rund 92 Prozent des gemeldeten Fördermittelbedarfs im Schulbaubereich bzw. rund 75 Prozent des Bedarfs für Kindertageseinrichtungen können mit Ausgabemitteln, die bauzeitbegleitend zur Auszahlung gelangen können, bedient werden. Der Rest wird über die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt, die eine Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres ermöglichen.

Gelesen 2093 mal