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Unterstützung für hochgradig sehbehinderte Menschen

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Unterstützung für hochgradig sehbehinderte Menschen © nmann77 - Fotolia.com

"Eine Unterstützung für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung war der CSU-Fraktion schon immer ein Herzenswunsch“, betonte Thomas Huber, Stimmkreisabgeordneter von Ebersberg. „Die Staatsregierung hat unser Anliegen aufgegriffen und eine Neuregelung beschlossen, von der auch die Betroffenen in unserem Landkreis profitieren werden“, so Huber weiter. Schon im Juli 2015 hatte sich Huber bei seiner Plenarrede im Landtag für eine Lösung und einen bayerischen Weg stark gemacht, sollte es nicht zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen.

Betroffene im Landkreis Ebersberg profitieren von Neuregelung ab 2018

Da der Bund bisher nicht aktiv geworden ist, hat die Bayerische Staatsregierung auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion deshalb auf der Klausurtagung in St. Quirin beschlossen, dass ab dem Jahr 2018 nicht nur blinde und taubblinde Menschen, sondern auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung unterstützt werden sollen. Das sogenannte Teil-Blindengeld wurde bereits im November 2014 im Arbeitskreis für Arbeit und Soziales, Familie und Integration der CSU-Fraktion, dessen Mitglied auch Huber ist, vorgeschlagen. „Auf Wunsch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) strebten wir über das neue Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung an. Da diese aber immer noch nicht absehbar ist, haben wir uns um eine eigene Lösung bemüht und diese erfolgreich auf den Weg gebracht“, so Huber.

Für die bayerische Lösung werden ab 2018 jährlich 12 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. „Hochgradig sehbehinderte Menschen erleben in ihrem Alltagsleben oft ähnliche Einschränkungen wie erblindete Menschen, daher ist es nun an der Zeit, ihnen eine entsprechende Hilfestellung zukommen zu lassen“, erklärte Huber.



 

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