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Bayerischer Landtag verabschiedet neues Seniorenmitwirkungsgesetz

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Landtagsabgeordneter Thomas Huber am 2.3.2023 im Plenum. Landtagsabgeordneter Thomas Huber am 2.3.2023 im Plenum. Bild: CSU-Fraktion

Nach fast vier Jahren intensivem Dialogprozess hat der Bayerische Landtag in der laufenden Sitzungswoche das „Seniorenmitwirkungsgesetz“ verabschiedet. Es wird am 1.4.2023 in Kraft treten. Dazu der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber: „Das neue Seniorenmitwirkungsgesetz ist ein starkes Signal an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, gerade in den zehn Prozent der Gemeinden, in denen es bis dato noch keine Mitwirkungsmöglichkeiten gibt. Dort wollen wir motivieren, entsprechende Beteiligungsstrukturen zu schaffen und mehr Mitsprache zu ermöglichen“.

Thomas Huber: „CSU stärkt Teilhabe von Senioren“

Eine verpflichtende Einführung von „Seniorenbeiräten“ in allen Kommunen, wie sie die SPD gefordert hatte, hält der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) nicht für zielführend: „Der Vorschlag der SPD hätte das Aus für ca. 1700 heute schon bestehende und gut funktionierende Seniorenvertretungen (Anm.: das sind sowohl ehrenamtliche als auch z.T. Hauptamtliche Seniorenräte, Seniorenbeiräte, Seniorenbeauftragte, Seniorensprecher) in den Gemeinden bedeutet. Diese guten Strukturen wollten wir schützen und weiter nutzen und nicht durch Altersgrenzen oder konnexitätsbedingte Mindeststandards gefährden!“ und appelliert: „Wir dürfen die bestehenden Strukturen vor Ort in unseren Gemeinden nicht gefährden, denn schon jetzt leisten viele Kommunen im Bereich der Seniorenarbeit Großartiges!“ 

Mit dem Gesetz wird auf Landesebene mit dem Landesseniorenrat eine parteipolitisch neutrale, verbandsunabhängige, überkonfessionelle und organisierte Form der politischen Teilhabe geschaffen. Zentrales Organ des Landesseniorenrats wird die Landesversammlung, die sich aus zwei bis drei Delegierten je Landkreis, die von den Mitgliedern gewählt werden, sowie dem Vorstand, zusammensetzt. Der Landesseniorenrat wird seniorenspezifische Interessen gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung vertreten und die Gemeinden und Landkreise in ihrer Seniorenarbeit unterstützen. Zudem soll der Landeseniorenrat bei allen Vorhaben der Staatsregierung, die Senioren betreffen, einbezogen werden.

Das neue Gesetz sei ein guter Kompromiss und ein Ausgleich der zum Teil sehr verschiedenen Positionen, so Thomas Huber gestern bei seiner Rede im Landtag. „Mit zahlreichen Fachdialogen und einer Online-Umfrage, aus der über 5000 Einzelmeinungen eingegangen sind, haben wir die Seniorinnen und Senioren am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Ich kann mich, seitdem ich hier im Landtag bin, an kein Gesetz erinnern, für das wir so viel Aufwand betrieben haben und wo wir versucht haben, so viele Beteiligte engmaschig einzubinden.“ Huber weiter: „Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist ein Meilenstein unserer bayerischen Seniorenpolitik. Wir setzen damit um, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben: eine bessere politische Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene.“

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