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Anlieger entlasten ohne Kommunen im Stich zu lassen

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Anlieger entlasten ohne Kommunen im Stich zu lassen (c) Sebastian Göbel_pixelio.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aktuell informiere ich Sie über die Entwicklungen zum Thema "Straßenausbaubeiträge", die auch bei uns im Landkreis vielerorts unterschiedliche Reaktionen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in unseren Kommunalverwaltungen hervorgerufen haben.
 
Bei der laufenden Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Banz haben wir uns dieses Themas sehr intensiv angenommen, um eine Lösung auf den Weg zu bringen, die im Sinne aller Beteiligten und Betroffenen ist.
 
Um was geht es und warum ist das Thema so komplex?
 
Die CSU-Landtagsfraktion strebt eine nachhaltige Befriedung der mittlerweile hoch emotionalen Diskussion um die Erhebung von Eigentümerbeiträgen beim Ausbau von kommunalen Straßen an. Es geht dabei um den Ausgleich der Interessen der Städte und Gemeinden bzgl. der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an deren städtischen bzw. gemeindlichen Straßennetzen einerseits und den Interessen der an diesen Straßen anliegenden Eigentümer andererseits durch zu leistende finanzielle Beiträge nicht überfordert zu werden. Ausgangspunkt dabei ist, dass die Straßenbaulast für Ortsstraßen bei den Gemeinden und Städten liegt und diesen das verfassungsrechtliche Recht zusteht, ihren eigenen Finanzbedarf durch Abgaben zu decken.
 
Die Rechtslage ist in Bayern seit 1974 im Wesentlichen unverändert: Gem. Art. 5 Abs. 1 KAG „sollen“ die Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erheben. Unmittelbare Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen ist nicht das Landesgesetz, sondern die jeweils von den Städten und Gemeinden zu erlassende Straßenausbaubeitragssatzung. Der eigentlich bestehende Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden wurde durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre erheblich eingeschränkt. Während die landesgesetzliche Rechtslage von jeher für alle Städte und Gemeinden identisch war, hat sich der konkrete Vollzug unterschiedlich entwickelt. Im bayerischen Durchschnitt haben 72,6 % der Kommunen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, in Unterfranken waren es 97,1 %, in Niederbayern hingegen nur 39,1 %. Tatsächlich erhoben wurden von den Eigentümern bayernweit 62,3 Mio. Euro im Jahr 2014 und 65,5 Mio. Euro im Jahr 2013.
 
Der unterschiedliche Vollzug hat den Landtag bei einer Reform des Art. 5 KAG im Jahr 2016 einstimmig dazu bewogen, die Rechtslage nicht grundlegend zu ändern, sondern die bestehende sog. „Soll-Vorschrift“ unverändert beizubehalten. Ergänzt wurde das KAG lediglich um die alternative Möglichkeit, sog. „wiederkehrende Beiträge“ zu erheben, und um diverse Regelungen, um die beitragsfähigen Maßnahmen auf den tatsächlich erforderlichen Aufwand zu beschränken.
 
Die mit den Änderungen des KAG im Jahr 2016 angestrebte Befriedung des Themas ist jedoch nicht eingetreten. Dies ist auch vor Abschluss der vom Landtag ebenfalls einstimmig beschlossenen Evaluierung der Gesetzesänderungen zum April 2018 schon abzusehen. Insbesondere ist abzusehen, dass mit Korrekturen im Detail eine nachhaltige Lösung nicht zu erreichen ist. Insbesondere haben neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (insbesondere die sog. Hohenbrunn-Entscheidung) dazu beigetragen, dass die vom Landtag 2016 angestrebte Flexibilität nicht erreicht werden kann, da die sog. Soll-Vorschrift faktisch zu einer Muss-Vorschrift geworden ist, die vom Landtag nicht gewollt war.
 
Die sehr grundsätzlichen Zielkonflikte bei dieser Thematik liegen also auf der Hand und können nur durch eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.
 
Aus diesem Grund werden wir die Finanzierung des Ausbaus und der Sanierung kommunaler Straßen, für die bislang Straßenausbaubeiträge zu erheben sind, neu ausrichten und streben dabei einen Systemwechsel an. Im Blick haben wir dabei einerseits die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, andererseits die Städte und Gemeinden, die wir auch nicht im Stich lassen möchten, aber auch die Allgemeinheit insgesamt.
 
Für die CSU-Landtagsfraktion gilt dabei,
  • dass keine neuen Steuern zur Finanzierung der kommunalen Straßen geschaffen werden,
  • dass die Städte und Gemeinden politisch und wirtschaftlich nicht im Stich gelassen werden und 
  • dass die Eigentümer entlastet werden sollen.
 
Deshalb haben wir folgenden Beschluss gefasst:
 
1. Die CSU-Landtagsfraktion schafft die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich ab.
2. Einzelheiten wie Übergangsregelungen oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten!
 
Damit entlasten wir die Bürger und lassen gleichzeitig die Kommunen nicht im Stich!
 
Ihr Thomas Huber
 
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