Flüchtlinge: Städtebauförderung unterstützt Kommunen

  • Freitag, 10 Juni 2016 08:09
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Flüchtlinge: Städtebauförderung unterstützt Kommunen (c) MdL Thomas Huber

Wegen der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt verweist der MdL Thomas Huber, der auch Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion ist, auf die Städtebauförderung des Freistaates Bayern. Asylbewerber sind nach Abschluss Ihres Verfahrens aufgefordert, sich auf dem Immobilienmarkt eine Wohnung zu suchen. Insbesondere die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum macht diese Suche jedoch nicht gerade leicht. „Wenn ein anerkannter Asylbewerber keine Wohnung findet, dann wird er deswegen nicht sofort auf die Straße gesetzt, sondern darf vorerst in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben“, so Huber, der auf die daraus resultierenden Herausforderungen für die Kommunen bei der Frage der Unterbringung und auf die Fehlbelegerthematik verweist. Die Bayerische Staatsregierung habe laut Huber mit der Städtebauförderung ein geeignetes Instrument entwickelt, um Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen und gleichzeitig Ortskerne in ländlichen Regionen zu Ertüchtigen. Wenn Kommunen leerstehende Gebäude, die sich im Gemeindeeigentum befinden, gezielt für anerkannte Asylbewerber renovieren, dann übernimmt der Freistaat bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
 
Langfristiger Nutzen für Kommunen und Schonung der Umwelt

Dem Abgeordneten Huber zufolge werden damit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen: „Durch die Städtebauförderung werden Kommunen im ländlichen Raum wesentlich gestärkt, da für die Gebäudesanierung oftmals nicht genügend Geld da ist. Die Unterbringung von Flüchtlingen wird ebenfalls deutlich erleichtert und zudem auch Druck vom regulären Wohnungsmarkt genommen. Eine effiziente Sanierung und Nutzung vorhandener Infrastruktur nutzt am Ende allen.“ Ein positiver Nebeneffekt sei laut Huber, dass durch die Ertüchtigung von leerstehenden Gebäuden auch der Flächenfraß reduziert wird. Für das Antragsverfahren zur Städtebauförderung ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Ansprechpartner ist Dr. Hubert Schmid per Telefon 089/2176-2579 oder Email  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



 

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