Leistungskürzungen bei Asyl- bewerbern aus sicheren Ländern

  • Dienstag, 05 Mai 2015 08:27
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Der Freistaat Bayern will Leistungskürzungen bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern durchsetzen. Zu diesen Ländern zählen die Westbalkanstaaten, aus denen in diesem Jahr bislang jeder zweite Asylsuchende kommt. Da es dort aber keine politische Verfolgung gibt, liegt die Anerkennungsquote praktisch bei null. Der bayerische Ministerrat hat deshalb jetzt beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzubringen.

Ziel: Zuzugsanreize in Ländern, in denen niemand politisch verfolgt wird, müssen reduziert werden

Grund für die Bundesratsinitiative ist nach Meinung von Thomas Huber, dass die Aufnahme und Versorgung der Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten sowie die Durchführung ihrer Asylverfahren  mit erheblichen finanziellen Belastungen für den Bund, die Länder und Kommunen verbunden ist. MdL Huber: „Dies geht auch zu Lasten der tatsächlich Schutzbedürftigen. Deshalb brauchen wir eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nur so können wir die Zuzugsanreize in den Ländern, in denen niemand verfolgt wird, reduzieren“.

Die Bundesratsinitiative des Freistaats sieht eine Änderung des Paragraphen 1a Asylbewerberleistungsgesetz vor. Durch die Gesetzesänderung wären Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen aus den sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller möglich.


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