Bayern führt als erstes Land in Deutschland Volksbefragungen ein

  • Mittwoch, 30 April 2014 10:49
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Bayern führt als erstes Land in Deutschland Volksbefragungen ein © kebox - Fotolia.com

Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger können künftig per Volksbefragung über Vorhaben von landesweiter Bedeutung abstimmen. Das hat jetzt das bayerische Kabinett beschlossen - und setzt damit um, was Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 angekündigt hatte. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

"Durch die Volksbefragung werden die bayerischen Bürgerinnen und Bürger wesentlich stärker in den politischen Prozess eingebunden als bisher, worüber ich mich auch als langjähriger Kommunalpolitiker sehr freue. Denn der Rückgang der Wahlbeteiligung bei allen Wahlen zeigt, dass wir auch neue Instrumente einführen müssen, um die politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger wieder zu erhöhen. Mit der Volksbefragung wollen wir so vor allem auch ein Mehr an demokratischer Mitwirkung erreichen. Denn sie soll nach unserem Willen ein neues Instrument lebendiger Demokratie werden. Ich erwarte mir, dass die Volksbefragung politische Kraft entfalten wird, auch ohne rechtliche Verbindlichkeit. Denn die Volksbefragung in dem vorgesehenen festen Verfahrensablauf wird weit mehr Legitimität haben als demoskopische Umfragen. Ihrem Ergebnis kommt dann sicher auch eine nicht zu unterschätzende politische Verbindlichkeit zu", so Thomas Huber.

Volksbefragungen werden künftig ein wesentlicher Bestandteil der Politik in Bayern sein!

"Als neuer Landtagsabgeordneter freue ich mich, jetzt an der Beratung des Gesetzesentwurfs im Bayerischen Landtag beteiligt zu sein.", so Huber. Am Ende dieses Prozesses wird Bayern dann das erste deutsche Land sein, in dem es Volksbefragungen gibt. Sie werden künftig ebenso wie bereits bisher die Bürger- und Volksbegehren ein wesentlicher Bestandteil der Politik im Freistaat sein. Denn Staatsregierung und Landtag werden künftig in ihrer Entscheidungsfindung etwa zu bedeutsamen Großprojekten – zum Beispiel zur Herstellung und Sicherung einer für Bayern insgesamt relevanten Verkehrsinfrastruktur - durch das Volk nicht nur unterstützt, sondern solche Projekte bekommen durch ein positives Votum auch eine zusätzliche Legitimation. Volksbefragungen sollen aber nur gemeinsam von Landtag und Staatsregierung initiiert und beschlossen werden können, um einen unzulässigen Eingriff in die jeweilige Kompetenz des anderen Verfassungsorgans von vorneherein auszuschließen. Sie sollen weitestgehend nach den Regeln eines Volksentscheids und unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze durchgeführt werden.

Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.stmi.bayern.de.

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